Google als erstes Big-Tech-Unternehmen unterliegt neuen deutschen Wettbewerbsregeln – POLITICO

Das Bundeskartellamt hat Google als erste Tech-Plattform unter neue Kartellregeln für die digitale Wirtschaft auserkoren.

In einer heute veröffentlichten Entscheidung teilte das Bundeskartellamt mit, dass der US-amerikanische Technologieriese “erweiterten Missbrauchskontrollregeln” unterliegen werde, die in der im Januar vergangenen Jahres in Kraft getretenen Wettbewerbsrechtsreform festgelegt sind.

„In weniger als einem Jahr haben wir nun die erste offizielle Entscheidung auf Basis dieser Bestimmung getroffen und festgestellt, dass Google marktübergreifend von überragender Bedeutung ist“, sagte Andreas Mundt, Präsident des deutschen Kartellamts, heute.

„Das Bundeskartellamt kann nun gegen konkrete wettbewerbswidrige Praktiken von Google vorgehen.“

Die neuen Regeln ermöglichen es der Bonner Regulierungsbehörde, bei Wettbewerbsmissbrauch in der digitalen Wirtschaft schnell einzugreifen und bestimmte Praktiken von Unternehmen von „überragender Bedeutung für den marktübergreifenden Wettbewerb“ zu verbieten.

Zu den Verboten der Reform gehören die Selbstpräferenz und bestimmte wettbewerbshemmende Datenverarbeitungspraktiken.

Die deutsche Regulierungsbehörde hat bereits mehrere Ermittlungen gegen das Unternehmen gemäß den Vorschriften eingeleitet, die sich auf die Datenverarbeitungsbedingungen des Unternehmens sowie die Anfechtbarkeit des Nachrichtendienstes Google beziehen.

Ein Sprecher des deutschen Kartellamts bestätigte heute, dass auch Apple, Amazon und Meta (Muttergesellschaft von Facebook) untersucht werden.

Google seinerseits schlug einen versöhnlichen Ton an. „Wir werden weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden, die es Menschen und Unternehmen in Deutschland ermöglichen, unsere Produkte weiterhin zu nutzen“, sagte ein Sprecher.

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