EU-Mindestlohnrichtlinie erhält endgültige Zustimmung – EURACTIV.de

Die EU-Minister haben am Dienstag (4. Oktober) die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne gebilligt und damit den zweijährigen Umsetzungsprozess für die Mitgliedstaaten eingeleitet. Gewerkschaften plädieren derweil wegen der Lebenshaltungskostenkrise für eine schnellere Umsetzung.

Die EU-Richtlinie verpflichtet Mitgliedsstaaten, die einen gesetzlichen Mindestlohn haben, Prozesse einzuführen, die sicherstellen sollen, dass dieser „angemessen“ ist.

Die Angemessenheit sollte regelmäßig überprüft werden, damit der Mindestlohn überprüft werden kann, wenn sich die Umstände ändern, beispielsweise aufgrund von Inflation. Zur Beurteilung der Angemessenheit von Mindestlöhnen schlägt die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten die Referenzwerte von 60 % des Bruttomedianlohns oder 50 % des Bruttodurchschnittslohns verwenden.

Diese Schwellenwerte liegen in den meisten EU-Mitgliedstaaten über dem Mindestlohn, was bedeutet, dass die Mindestlöhne in den kommenden Jahren voraussichtlich angehoben werden.

Die Inflation senkt die realen Mindestlöhne

Im aktuellen Umfeld steigender Preise sinken die realen Mindestlöhne jedoch rapide. Die Gewerkschaften fordern daher eine schnellere Umsetzung der Richtlinie durch die Regierungen der Mitgliedstaaten.

„Es gibt absolut keine Entschuldigung für die Mitgliedsstaaten, zwei Jahre zu warten, um angemessene Löhne zu zahlen, die Krise der Lebenshaltungskosten verlangt, dass die Regierungen den am schlechtesten bezahlten Arbeitnehmern sofort helfen“, sagte Esther Lynch vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB).

Dennis Radtke, einer der Berichterstatter der Richtlinie im EU-Parlament, hält dies hingegen nicht für notwendig. Er argumentierte, dass es normal sei, dass EU-Recht einige Zeit brauche, um in nationales Recht umgesetzt zu werden.

„Um die Bürger zu entlasten, brauchen wir nicht unbedingt die Mindestlohnrichtlinie“, sagt der Mitte-Rechts-Politiker gegenüber EURACTIV.

„Europa und die Mitgliedstaaten können dies auch auf andere Weise erreichen“, fügte er hinzu.

Tarifverhandlungen stärken

Ungeachtet ihres Namens erstreckt sich die Richtlinie nicht nur auf Mindestlöhne, sondern auch auf Tarifverhandlungen: Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne zu erstellen, um die Tarifbindung in der Belegschaft zu erhöhen, wenn sie unter 80 % liegt.

Die Tarifverhandlungen liegen in den meisten EU-Staaten deutlich unter 80 %, was bedeutet, dass die meisten Mitgliedstaaten nun Wege finden müssen, ihre Tarifbindung zu erhöhen, was auch eine Stärkung der Gewerkschaften bedeutet.

„Es wird interessant sein zu sehen, wann die Mitgliedstaaten aktiv werden, um ihre Tarifverhandlungen zu stärken“, sagte Radtke zur Umsetzung dieser Bestimmung.

Schließlich verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten auch dazu, Kontrollmechanismen einzuführen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer effektiv Zugang zu gesetzlichen Mindestlöhnen haben und um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer das Recht auf Tarifverhandlungen haben.

Die Kommission hatte die Richtlinie erstmals im Oktober 2020 als Teil ihres Engagements für ein „sozialeres“ Europa vorgeschlagen. Nach Verhandlungen im EU-Parlament und zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten wurde im Juni dieses Jahres ein endgültiger Text vereinbart.

Die Richtlinie wurde von Dänemark und Schweden kritisiert, zwei Ländern, die eine sehr lockere Arbeitsmarktregulierung auf der Grundlage von Tarifverhandlungen anstelle von gesetzlichen Mindestlöhnen anwenden.

Nach der formellen Zustimmung des Europäischen Parlaments Mitte September wurde die Richtlinie nun durch den Beschluss des EU-Rates finalisiert.

Die dänische und die schwedische Regierung bleiben jedoch sehr kritisch.

Echte Gefahr oder leere Ängste?

Auf einer Sitzung der Arbeitnehmergruppe des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) am Freitag (30 Dänischer Arbeitsmarkt.

“Dies [directive] untergräbt alles, wofür wir jemals argumentiert und auch unsere Mitglieder davon überzeugt haben, sie zu unterstützen“, sagte er und fügte hinzu, dass in der dänischen Öffentlichkeit Angst vor dieser Richtlinie und ihrer möglicherweise dynamischen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof bestehe.

Beim gleichen Treffen zeigte der slowenische Arbeitsminister Luka Mesec eher wenig Verständnis für diese Position und nannte die dänischen Ängste „leer“.

„Niemand in Europa denkt, dass mit dem dänischen Modell etwas nicht stimmt“, sagte er und fügte hinzu, dass „niemand auf Dänemark abzielt“.

„Ich sehe in dieser Richtlinie nichts, was sich gegen Sie richten würde“, sagte Mesec und deutete an, dass Länder ohne gesetzliche Mindestlöhne nicht gezwungen wären, einen einzuführen, und dass die Tarifschwelle von 80 % unter der dänischen Abdeckung lag.

Während der Streit um die EU-Mindestlohnrichtlinie auf EU-Ebene beendet ist, dürften unterschiedliche Arbeitsmarktmodelle weiterhin für Spannungen in der Weiterentwicklung der EU-Arbeitsmarktpolitik sorgen.

[Edited by Nathalie Weatherald]


source site

Leave a Reply