Es braucht Orientierung und rechtliche Klarheit – EURACTIV.com

Mit dem Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2024 tun die Akteure der Lieferkette ihr Möglichstes, um auf die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung vorbereitet zu sein. Allerdings drängt die Zeit schnell und viele praktische Umsetzungsfragen und Rechtsunsicherheiten warten auf die notwendige Klärung.

Wir fordern die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, Rechtsklarheit zu schaffen, damit Unternehmen und Produzenten Lösungen erarbeiten können, die mit den EUDR-Anforderungen im Einklang stehen und übermäßige Störungen in der Funktionsweise der Rohstofflieferketten vermeiden.


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