Eine nachhaltige Zukunft aufbauen – Die Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Euractiv

Die Europäische Kommission identifiziert Gebäude in der EU als den primären Energieverbraucher, da sie für 40 % unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Im Dezember 2021 verabschiedete die Europäische Kommission als Teil des sogenannten „Fit for 55“-Pakets einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Im März verabschiedeten die Abgeordneten die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU schrittweise zu senken, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Konkret sollen ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein, während die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs ergreifen und einen Teil der energieeffizienten Nicht-Wohngebäude renovieren müssen. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der Dekarbonisierung von Heizsystemen.

Durch die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden werden nicht nur die Energierechnungen gesenkt und die Energiearmut verringert, sondern auch die Energieunabhängigkeit Europas wird gestärkt, die Wirtschaft angekurbelt und es entstehen grüne Arbeitsplätze, insbesondere im Baugewerbe.

Nehmen Sie an dieser virtuellen Euractiv-Konferenz teil, um die überarbeitete Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu diskutieren. Einige der zu diskutierenden Fragen sind:

– Ist die Richtlinie ausreichend auf die Klimaziele der EU abgestimmt?
– Sind die Maßnahmen für die Mitgliedstaaten umsetzbar?
– Welche Initiativen gibt es zur Energieeffizienz und Gebäudesanierung?
– Sind Maßnahmen erforderlich, um die Bauwirtschaft bei der Erfüllung der Ziele der Richtlinie zu unterstützen?

Dieses Projekt wurde im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung Nr. 893858 aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 der Europäischen Union gefördert.

Diese Website spiegelt ausschließlich die Meinung des Autors wider. Die Exekutivagentur für die Forschung oder die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

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