Ein Gericht in Kalifornien hat ein staatliches Verbot von Billy-Clubs aus Gründen des zweiten Verfassungszusatzes aufgehoben.
Die Klage wurde vom Kläger Russell Fouts gegen den kalifornischen Generalstaatsanwalt Rob Bonta eingereicht, weil das Gesetz des Bundesstaates das Tragen oder auch nur den Besitz eines Schlagstocks strafbar macht.
„In diesem Fall geht es um ein kalifornisches Gesetz, das es zu einem Verbrechen macht, einfach einen Billy zu besitzen oder zu tragen. In diesem Fall geht es nicht darum, ob Kalifornien die Verwendung oder den Besitz eines Billys für rechtswidrige Zwecke verbieten oder einschränken kann“, heißt es im Urteil.
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Weiter heißt es: „Historisch gesehen war der kurze Holzstock, den Polizisten einst auf ihrem Revier trugen, als Schlagstock oder Schlagknüppel bekannt. Der Begriff ist bis heute vage und kann einen Metallschlagstock, einen kleinen Ligaschläger, ein hölzernes Tischbein usw. umfassen.“ ein kaputter Golfschlägerschaft, allesamt Waffen, die zur Selbstverteidigung eingesetzt werden können, aber weniger tödlich sind als eine Schusswaffe.“
Die Entscheidung wurde von Richter Roger Benitez im südlichen Bezirk von Kalifornien gefällt.
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Das Gericht entschied, das Verbot aufzuheben, basierend auf dem zweiten Verfassungszusatz und dessen Schutz des Rechts der Bürger, Waffen, auch andere als Schusswaffen, zu tragen.
„Der zweite Verfassungszusatz schützt das Recht eines Bürgers, sich mit gefährlichen und tödlichen Schusswaffen zu verteidigen“, erklärte das Gericht. „Aber nicht jeder möchte eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung tragen. Manche bevorzugen weniger tödliche Waffen. Ein Billy ist eine weniger tödliche Waffe, die zur Selbstverteidigung eingesetzt werden kann.“
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In der Urteilsbegründung heißt es weiter: „Man kann sich gut vorstellen, dass unzählige Bürger diese Waffen auf täglichen Spaziergängen und Wanderungen tragen, um sich gegen Angriffe von Menschen oder Tieren zu verteidigen. Um das Kernrecht der Selbstverteidigung voll auszuleben, hat jeder gesetzestreue, mündige Einzelbürger.“ ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, Waffen wie die Waffen für rechtmäßige Zwecke zu behalten und zu tragen.“
Schlagstöcke – auch Schlagstöcke, Knüppel und Schlagstöcke genannt – sind kurze, leichte Keulen, die von Sicherheitskräften, Strafverfolgungsbehörden und Privatpersonen als stumpfe Waffen verwendet werden.