Es ist das Recht eines Autoherstellers, seine Geschäftspartner – einschließlich Franchisenehmer – auszuwählen, aber er muss diplomatisch sein und klar mit den Händlern kommunizieren, wenn er das Vorkaufsrecht bei einem geplanten Verkauf ausübt.
Es ist das Recht eines Autoherstellers, seine Geschäftspartner – einschließlich Franchisenehmer – auszuwählen, aber er muss diplomatisch sein und klar mit den Händlern kommunizieren, wenn er das Vorkaufsrecht bei einem geplanten Verkauf ausübt.