Ed Sheeran wird rehabilitiert, aber andere Urheberrechtsstreitigkeiten toben weiter

Diesen Monat stellte eine Jury fest, dass Ed Sheeran Teile von Marvin Gayes „Let’s Get It On“ nicht für seinen eigenen Song „Thinking Out Loud“ kopiert hatte, ein Abschluss eines Falles, der sich über mehrere Jahre hinzog, und das war der letzte Test, wie viel Spielraum das Rechtssystem Songwritern einräumt, neue Songs aus den gleichen Bausteinen wie die vorherigen zusammenzustellen.

Sheeran war schon früher Gegenstand ähnlicher Klagen, und sein Erfolg in diesem Fall könnte ein abschreckender Faktor für künftige Rechtsstreitigkeiten sein. Oder vielleicht auch nicht: Beliebte Songwriter und Popstars sind oft attraktive Ziele für Klagen dieser Art, die potenziellen Klägern zumindest eine kleine Chance auf eine große Entschädigung geben, ob verdient oder nicht.

Im Popcast dieser Woche gibt es ein Gespräch über die Besonderheiten des Sheeran-Prozesses, wie sich dieser Fall von anderen aktuellen Urheberrechtsstreitigkeiten unterschied und wie die aktuellen Gesetze nicht berücksichtigen, wie der Großteil der zeitgenössischen Popmusik derzeit hergestellt wird.

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