DWP-Weihnachtsbonus: Wie hoch ist er, wann wird er ausgezahlt und wer hat Anspruch darauf? | Persönliche Finanzen | Finanzen

Millionen Briten sollen von der DWP eine Weihnachtsbonuszahlung erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Jedes Jahr zahlt das Ministerium für Arbeit und Renten (DWP) kurz vor Weihnachten eine einmalige steuerfreie Zahlung von 10 £ aus. Dieser Betrag blieb jedoch seit 1972 unverändert, was zu weit verbreiteter Kritik führte.

Der Bonus wird an Personen ausgezahlt, die in einer bestimmten qualifizierenden Woche, normalerweise der ersten vollen Dezemberwoche, bestimmte Leistungen wie Universal Credit erhalten.

Der Bonus muss nicht beansprucht werden, er wird automatisch auf den Bankkonten der Anspruchsberechtigten gutgeschrieben.

Es gelten jedoch bestimmte Kriterien, etwa der Wohnort und die Leistungen, die eine Person erhält, die über den Anspruch auf die Zahlung entscheiden.

Wer hat Anspruch auf einen DWP-Weihnachtsbonus?

Um einen Weihnachtsbonus zu erhalten, müssen Personen während der qualifizierenden Woche im Vereinigten Königreich, auf den Kanalinseln, auf der Isle of Man oder in Gibraltar anwesend sein oder dort ihren „gewöhnlichen Wohnsitz“ haben.

In der Anspruchswoche (normalerweise in der ersten vollen Dezemberwoche) müssen Personen außerdem mindestens eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Invaliditätszahlung für Erwachsene
  • Unabhängigkeitszahlung der Streitkräfte
  • Anwesenheitsgeld
  • Pflegebedürftigkeit
  • Invaliditätszahlung für Kinder
  • Ständiges Pflegegeld (gezahlt im Rahmen von Arbeitsunfall- oder Kriegsrentensystemen)
  • Beitragsabhängiges Beschäftigungs- und Unterstützungsgeld (ab Eintritt in die Hauptleistungsphase nach den ersten 13 Anspruchswochen)
  • Behindertenlebensunterstützung
  • Invaliditätsgeld zum langfristigen Satz
  • Arbeitsunfallgeld (für Witwen oder Witwer)
  • Mobilitätszusatz
  • Rentengutschrift – das Garantieelement
  • Persönliche Unabhängigkeitszahlung (PIP)
  • Staatliche Rente (einschließlich gestaffelter Altersvorsorge)
  • Schwerbehindertenbeihilfe (vorübergehend geschützt)
  • Arbeitslosenzulage oder Arbeitslosengeld (gezahlt im Rahmen von Arbeitsunfall- oder Kriegsrentensystemen)
  • Kriegsinvalidenrente im gesetzlichen Rentenalter
  • Kriegswitwenrente
  • Zulage für verwitwete Mütter
  • Zulage für verwitwete Eltern
  • Witwenrente.

Es ist zu beachten, dass Personen, die ihre gesetzliche Rente nicht in Anspruch genommen haben und keinen Anspruch auf eine der anderen anspruchsberechtigten Leistungen haben, kein Weihnachtsgeld erhalten.

Anspruch auf eine Weihnachtsgeldzahlung haben Personen, die entweder verheiratet sind, in einer Lebenspartnerschaft leben oder in einer Lebensgemeinschaft leben und eine der anspruchsberechtigten Leistungen beziehen.

Wenn der Partner oder Lebenspartner einer Person keine der anspruchsberechtigten Leistungen erhält, kann er dennoch Weihnachtsgeld erhalten, wenn beide der folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • Das Paar hat am Ende der Anspruchswoche beide das gesetzliche Rentenalter (66) überschritten
  • Das Paar hält sich während der Qualifikationswoche auch im Vereinigten Königreich, auf den Kanalinseln, auf der Isle of Man, in Gibraltar, in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz auf (oder hat dort seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“).

Wenn das oben Genannte zutrifft, muss auch einer der folgenden Punkte zutreffen:

  • Eine Person hat Anspruch auf eine Erhöhung der anspruchsberechtigten Leistung für ihren Partner oder eingetragenen Lebenspartner
  • Die einzige anspruchsberechtigte Leistung, die eine Person erhält, ist die Rentengutschrift.

Um dies zu überprüfen, können Benutzer auf ihrem Bankkonto nach der DWP XB-Referenz suchen.

Personen, die der Meinung sind, dass sie diese bekommen sollten, dies aber nicht tun, wird empfohlen, sich an das Jobcentre Plus-Büro zu wenden, das für ihre Zahlungen zuständig ist, oder an den Rentendienst.

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