DWP-PIP-Erhöhung: Wie viel Leistung ist bis heute gestiegen – prüfen Sie, ob Sie Anspruch darauf haben | Persönliche Finanzen | Finanzen

PIP (Personal Independence Payment) steigt ab heute, um Briten, die mit einer langfristigen gesundheitlichen Erkrankung oder Behinderung leben, einen Schub zu geben.

Die Leistungen steigen im Einklang mit der Inflation um 6,7 Prozent, einschließlich der Leistungen im erwerbsfähigen Alter, die Menschen unterstützen, die an einer Krankheit leiden, die ihr tägliches Leben oder ihre Mobilität beeinträchtigt.

PIP setzt sich aus einem Tagessatz für den Lebensunterhalt und einem Mobilitätssatz zusammen, wobei der Satz je nach Bedarf der Person niedriger und höher ausfällt.

Dies sind die neuen Tarife mit der Erhöhung:

Alltag

Niedrigerer Preis: 72,65 £ (vorher 68,10 £)

Höherer Preis: 108,55 £ (vorher 101,75 £)

Mobilität

Niedrigerer Preis: 28,70 £ (vorher 26,90 £)

Höherer Preis: 75,75 £ (vorher 71 £).

PIP wird in der Regel alle vier Wochen ausgezahlt, obwohl unheilbar erkrankte Antragsteller ihre Zahlungen auch wöchentlich erhalten können.

Eine Person kann Anspruch auf den Teil des täglichen Lebens haben, wenn sie Hilfe benötigt bei:

  • Essen machen
  • Essen und Trinken
  • Verwaltung Ihrer Medikamente oder Behandlungen
  • Waschen und Baden
  • Auf die Toilette gehen
  • An- und Ausziehen
  • Lektüre
  • Ihr Geld verwalten
  • Geselligkeit pflegen und mit anderen Menschen zusammen sein
  • Reden, Zuhören und Verstehen.

Eine Person kann Anspruch auf das Mobilitätselement haben, wenn sie Hilfe benötigt bei:

  • Eine Route ausarbeiten und dieser folgen
  • Sich körperlich bewegen
  • Verlassen Sie Ihr Zuhause.

Auch die Universalkreditzahlungen steigen seit heute um 6,7 Prozent, was Millionen Briten einen Schub gibt.

Dies sind die neuen Sätze für die Regelpauschale:

Einzelkläger

  • Unter 25: 311,68 £ (vorher 292,11 £)
  • 25 oder älter: 393,45 £ (vorher 368,74 £)

Mitkläger

  • Gemeinsame Anspruchsberechtigte, beide unter 25: 489,23 £ (von 458,51 £)
  • Gemeinsame Anspruchsberechtigte, einer oder beide 25 Jahre oder älter: 617,60 £ (von 578,82 £).

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