Kritik an der „Women’s Bill of Rights“-Gesetzgebung auf Landesebene, die das biologische Geschlecht im Sinne des Landesrechts definiert, ist unbegründet.
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Kritik an der „Women’s Bill of Rights“-Gesetzgebung auf Landesebene, die das biologische Geschlecht im Sinne des Landesrechts definiert, ist unbegründet.
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