Die Wahlmaßnahme hätte eine Kapitalertragssteuer von 0,75 Prozent eingeführt, um Menschen, denen eine Zwangsräumung bevorsteht, mit Anwälten zu versorgen.
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Die Wahlmaßnahme hätte eine Kapitalertragssteuer von 0,75 Prozent eingeführt, um Menschen, denen eine Zwangsräumung bevorsteht, mit Anwälten zu versorgen.
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