Die Krise in Berlin verschärft sich, da das Gericht warnt, dass der Nachtragshaushalt 2023 „problematisch“ ist – POLITICO

BERLIN – Der deutschen Regierungskoalition droht eine weitere Krise, nachdem der Bundesrechnungshof am Montagabend gewarnt hat, dass ihr Nachtragshaushalt für 2023 „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“ sei.

Die Stellungnahme des Gerichts erfolgt vor der wichtigen Anhörung des parlamentarischen Haushaltsausschusses am Dienstag.

Die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz war im vergangenen Monat gezwungen, den Nachtragshaushalt vorzuschlagen, nachdem ein Bombenurteil des Verfassungsgerichts ein 60-Milliarden-Euro-Loch in ihre Finanzen gerissen hatte.

Dieses Gerichtsurteil schränkte die Möglichkeiten der Regierung ein, auf Sondermittel außerhalb des regulären Haushalts zurückzugreifen, die zur Umgehung der verfassungsmäßigen Schuldenbremse des Landes geschaffen wurden. Letzteres begrenzt das Bundesdefizit auf 0,35 Prozent des BIP, außer in Notzeiten.

Die Entscheidung bedeutet, dass rund 40 Milliarden Euro, die in diesem Jahr bereits für Energiepreiszuschüsse verwendet wurden und über einen solchen Sonderfonds finanziert wurden, nun rückwirkend in den regulären Haushalt integriert werden müssen.

Finanzminister Christian Lindner musste vor der Vorlage des Entwurfs des Nachtragshaushalts im vergangenen Monat einige fiskalische Turnübungen durchführen und berief sich dabei auf eine Notsituation, die es der Regierung ermöglicht, die Schuldenbremse für dieses Jahr auszusetzen.

Der Rechnungshof, dessen Aufgabe es ist, die Staatsfinanzen zu überwachen und unverbindliche Warnungen auszusprechen, lässt diesen Trick jedoch nicht durch.

Der Rechnungshof stellte in seiner Stellungnahme die Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Ausrufung des Notstands für ein laufendes Haushaltsjahr, das fast abgelaufen ist, in Frage.

Unzufrieden zeigten die Prüfer auch, dass die Regierung lediglich zwei Sondervermögen in den Nachtragshaushalt integriert hat, während andere Sondervermögen – etwa für Kinderbetreuung oder digitale Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen von 14,3 Milliarden Euro – außerhalb des regulären Haushalts bleiben.

„Nach Auffassung des Bundesrechnungshofs ist die Berechnung der schuldenregelrelevanten Kreditaufnahme durch den Bund daher unvollständig“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Entwurf des Nachtragshaushalts wird derzeit im Parlament debattiert, sodass er vor seiner geplanten Genehmigung im Laufe dieses Monats noch geändert werden kann.


source site

Leave a Reply