Die Erben der Gap Band verklagen BMG auf Tantiemen für „Uptown Funk“.


UM 1980: (LR) Charlie Wilson, Ronnie Wilson und Robert Wilson von der Funkgruppe „Gap Band“ posieren um 1980 für ein Porträt. (Foto von Michael Ochs Archives/Getty Images)

*Die Lückenband Erben klagen BMG auf Tantiemen im Zusammenhang mit dem Hitsong „Uptown Funk“ aus Markus Ronson und Bruno Mars.

Die Nachlässe der Mitglieder der Gap Band Ronnie Wilson und Robert Wilson rechtliche Schritte wegen geschuldeter Tantiemen für den Track aus dem Jahr 2014 einleiten, der „Oops Upside Your Head“ von 1979 enthält“, berichtet Digital Music News. Der Sänger der Gap Band, Charles Wilson, ist kein Kläger in der Klage.

Die Wilson-Brüder haben den Song zusammen mit Rudy Taylor und Lonnie Simmons geschrieben und nach einem separaten Rechtsstreit wurden sie als Co-Autoren von „Uptown Funk“ hinzugefügt.

Die Familien von Ronnie und Robert behaupteten, BMG habe ihnen nicht das gezahlt, was ihnen zusteht.

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„Trotz seiner Verpflichtung, den Klägern ihren Anteil an allen Einnahmen aus der Musikkomposition „Uptown Funk“ zu erklären und zu zahlen, hat BMG es abgelehnt und es versäumt, entweder die den Klägern zustehenden Gelder oder eine Abrechnung bereitzustellen, obwohl die Kläger wiederholt gefordert haben“, so der Klage Staaten.

„BMG hat sich geweigert und es versäumt, den Klägern geschuldete Gelder oder eine Rechnungslegung bereitzustellen, obwohl die Kläger dies wiederholt gefordert haben“, behauptet der Rechtstext und fügt hinzu, dass BMG ausstehende Lizenzgebühren „zu seinem eigenen Nutzen und Vergnügen und/oder solche Gelder zu Unrecht abgezweigt.“

Die Erben von Robert und Ronnie Wilson wollen die fehlenden Zahlungen (sowie neun Prozent Zinsen) und Anwaltskosten.

Ronson und Mars sind nicht in die Klage verwickelt.

In einer Erklärung zu Werbetafelsagte der Anwalt der Wilsons, Michael Steger, dass sie „seit Jahren daran arbeiten“, eine angemessene Anerkennung und Lizenzgebühren für die Verwendung des Songs zu erhalten, und ihnen „keine andere Wahl bleibt, als Rechtsstreitigkeiten zum Schutz ihrer Rechte zu führen“.

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