Die Bemühungen des Weißen Hauses zur Bekämpfung von Fehlinformationen stehen vor dem Obersten Gerichtshof

Die Richter müssen unterscheiden zwischen der Überredung von Social-Media-Sites, Beiträge zu entfernen, was zulässig ist, und der Nötigung, die gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt.
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