Deutschland verzögert Umsetzung der EU-Datenschutzregeln – EURACTIV.de

In einem Bericht, der dem Bundestag am Dienstag (5. April) vorgelegt wurde, hat Deutschland Der Datenschutzbeauftragte kritisierte das Land für die Verzögerung bei der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres. EURACTIV Deutschland berichtet.

Die Pandemie, die den Datenschutz und die Informationsfreiheit in vielen Bereichen beeinträchtigte, war ein prominentes Thema im Jahresbericht, den Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber am Dienstag (5. April) Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vorlegte.

„Aber das bedeutet nicht, dass der Rest der Welt sich nicht weiterbewegt hat. Im Gegenteil: Die alte Bundesregierung hat am Ende der Legislaturperiode eine ganze Reihe umfassender Gesetze vorgelegt, etwa das IT-Sicherheitsgesetz oder die neuen Telekommunikationsgesetze TKG und TTDSG“, sagte Kelber auf einer Bundespressekonferenz in Berlin .

Er beklagte, dass sein Büro erneut viele Verordnungsentwürfe mit viel zu kurzer Kommentierungsfrist erhalten habe.

Auch die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich Justiz und Inneres hinkt dem Zeitplan weit hinterher. Insbesondere das Bundespolizeigesetz wurde nicht entsprechend geändert.

„Dem Bundespolizeigesetz fehlen die Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung, die das europäische Recht vorsieht. […] Eigentlich war die entsprechende Regelung schon 2016 fertig und seitdem hat es keine Umsetzung gegeben“, so Kelber.

Späte Umsetzung

Deutschland hat bereits extreme Zurückhaltung bei der Umsetzung der EU-Datenschutzvorschriften gezeigt und einige Fristen versäumt.

So wurde die ePrivacy-Richtlinie 2009 auf EU-Ebene verabschiedet, aber erst letztes Jahr mit der Verabschiedung des neuen Datenschutzgesetzes vollständig in deutsches Recht umgesetzt.

Auch bei der Anpassung des Bundespolizeigesetzes an EU-Rechtsnormen, die bis zum 6. Mai 2018 hätte abgeschlossen werden sollen, ist Deutschland spät dran. Kelber kritisierte in dem Bericht die noch ausstehende Anpassung.

Der Gesetzentwurf der Vorgängerregierung ist im Bundesrat gescheitert. Da die Novelle der Polizei viele neue, aber verfassungsrechtlich problematische Befugnisse gegeben und in die Kompetenz der Länder eingegriffen hätte, steht die aktuelle Regierung vor der Aufgabe, sie erneut zu überarbeiten.

Umstritten war laut Kelber beispielsweise die Ermächtigung des Novellierungsentwurfs zur präventiven Telekommunikationsüberwachung.

Die aktuelle Koalitionsregierung hat das Thema bereits aufgegriffen und drängt auf eine schnelle Umsetzung.

„Als Fraktion der Grünen im Bundestag werden wir uns dafür einsetzen, dass die europarechtlichen Vorgaben endlich umgesetzt werden und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden in keiner Weise geschwächt werden“, so Konstantin von Notz, Sprecher der Grünen Netzwerkpolitik, gegenüber EURACTIV.

Auch die liberale FDP befürwortet eine Anpassung der Rechtsgrundlagen für Datenschutzverstöße. Ziel sei es, Aufsichtsbehörden durch Anordnungen oder Verbote reagieren zu lassen und eine gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen, sagte Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, gegenüber EURACTIV.

FDP und Grüne haben sich nach der letzten Wahl im September 2021 mit den Sozialdemokraten zu einer Dreierkoalition zusammengeschlossen.

Deutschland verabschiedet neues Datenschutzgesetz

Der Bundestag hat diese Woche ein Gesetz zum Datenschutz und zur Privatsphäre in Telekommunikation und Telemedien verabschiedet. Erstmals hat der Gesetzgeber EU-Anforderungen an Cookies aus der E-Privacy-Richtlinie des Blocks umgesetzt. EURACTIV Deutschland berichtet.

Datenschutz und Informationsfreiheit

In dem neuen Bericht untersuchte Kelber mehrere pandemiebezogene Themen sowie die Regulierung künstlicher Intelligenz und den Umgang mit Forschungsdaten.

Der Beauftragte warnte davor, Gesundheitsdaten dauerhaft zu Verifizierungszwecken zu verwenden, wie dies während der COVID-19-Pandemie der Fall war. Laut Kelber sollten Gesundheitsdaten langfristig nicht dazu verwendet werden, sich Zugang zu Orten zu verschaffen.

Arbeitgeber sollten auch keinen dauerhaften Zugriff auf Gesundheitsdaten erhalten, die sensibler Natur sind und besonderen Schutz genießen sollten, sagte Kelber.

Im Jahr 2021 gingen beim Datenschutzbeauftragten zahlreiche Hinweise und Beschwerden ein, darunter 10.106 zum Datenschutz und 622 zum Recht auf Informationsfreiheit. Bürger reichten 6.829 Beschwerden ein.

„Die konstant hohe Anzahl an Anfragen und Beschwerden zeigt deutlich, wie hoch der Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger ist und wie wichtig die informationelle Selbstbestimmung gerade im digitalen Zeitalter ist“, kommentierten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz und Misbah Khan.

Khan und von Notz forderten zudem, den Kommissar und seine Expertise frühzeitig in Gesetzgebungsverfahren einzubinden, „denn die Herausforderungen, die vor uns als Gesetzgeber angesichts des rasanten technologischen Fortschritts liegen, bleiben groß.“

[Edited by Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]


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