Das Gericht wies das Argument der Kläger zurück, dass Fragen rund um parteipolitisches Gerrymandering außerhalb der Zuständigkeit der Gerichte von North Carolina lägen.
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Das Gericht wies das Argument der Kläger zurück, dass Fragen rund um parteipolitisches Gerrymandering außerhalb der Zuständigkeit der Gerichte von North Carolina lägen.
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