In einer einstimmigen Entscheidung entschieden die Richter, dass Menschen und Unternehmen nicht auf Verwaltungsentscheidungen warten müssen, um verfassungsrechtliche Ansprüche vor Bundesgerichten geltend zu machen.
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In einer einstimmigen Entscheidung entschieden die Richter, dass Menschen und Unternehmen nicht auf Verwaltungsentscheidungen warten müssen, um verfassungsrechtliche Ansprüche vor Bundesgerichten geltend zu machen.
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