Coinbase Global (NASDAQ:COIN) – COINBASE GLOBAL, INC. (COIN) SAMMELKLAGE-WARNUNG FÜR AKTIONÄRE: Bernstein Liebhard LLP erinnert Investoren an die Frist zur Einreichung eines Antrags des Hauptklägers in einer Wertpapier-Sammelklage gegen Coinbase Global, Inc. (COIN)

Haben Sie bei Investitionen in Coinbase Global Geld verloren? Wenn ja, besuchen Sie bitte Coinbase Global, Inc. Shareholder Class Action Lawsuit oder kontaktieren Sie uns Peter Allocco unter (212) 951-2030 oder [email protected], um Ihre Rechte zu besprechen.

New York, New York – (Newsfile Corp. – 8. September 2022) – Bernstein Liebhard LLP, eine landesweit anerkannte Anwaltskanzlei für Anlegerrechte, erinnert Investoren an die abgelaufene Frist zur Einreichung eines Antrags des Hauptklägers in einer Wertpapier-Sammelklage eingereicht im Namen von Anlegern, die die Wertpapiere von Coinbase Global, Inc. („Coinbase“ oder das „Unternehmen“) gekauft oder erworben haben MÜNZE zwischen 14. April 2021 und 26. Juli 2022, einschließlich (der „Klassenzeitraum“). Die Klage wurde beim United States District Court for the District of New Jersey eingereicht und behauptet Verstöße gegen den Securities Exchange Act von 1934.

Coinbase bietet Finanzinfrastruktur- und Technologieprodukte und -dienstleistungen für die Kryptowährungswirtschaft (oder „Kryptoökonomie“) in den USA und international an. Das Unternehmen bietet angeblich das primäre Finanzkonto in der Kryptoökonomie für Einzelhändler, einen Marktplatz mit einem Liquiditätspool für Transaktionen mit Krypto-Assets für Institutionen sowie Technologien und Dienstleistungen, die es Ökosystempartnern ermöglichen, kryptobasierte Anwendungen zu erstellen und Krypto-Assets sicher als Zahlungsmittel zu akzeptieren .

Der Kläger behauptet, dass die Beklagten während des gesamten Sammelklagenzeitraums im Wesentlichen falsche und irreführende Aussagen in Bezug auf das Geschäft, den Betrieb und die Compliance-Richtlinien des Unternehmens gemacht haben. Insbesondere haben die Beklagten Folgendes nicht offengelegt: (i) Coinbase verwahrte Krypto-Vermögenswerte im Namen seiner Kunden, von denen Vermögenswerte, von denen Coinbase wusste oder die sie leichtfertig außer Acht ließen, als Eigentum einer Konkursmasse gelten könnten, wodurch diese Vermögenswerte möglicherweise Gegenstand eines Konkursverfahrens werden, in dem Coinbase Kunden würden als allgemeine ungesicherte Gläubiger des Unternehmens behandelt; (ii) Coinbase erlaubte Amerikanern, mit digitalen Vermögenswerten zu handeln, von denen Coinbase wusste oder dass sie leichtfertig nicht als Wertpapiere bei der SEC registriert werden sollten; und (iii) das vorgenannte Verhalten setzte das Unternehmen einem erhöhten Risiko behördlicher und behördlicher Überprüfungen und Durchsetzungsmaßnahmen aus.

Am 10. Mai 2022 gab Coinbase in seinem nach Börsenschluss veröffentlichten Quartalsbericht für das erste Quartal 2022 bekannt, dass „verwahrte Krypto-Vermögenswerte im Falle einer Insolvenz als Eigentum einer Konkursmasse betrachtet werden können , könnten die Krypto-Vermögenswerte, die wir im Namen unserer Kunden verwahren, Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein und diese Kunden könnten als unsere allgemeinen ungesicherten Gläubiger behandelt werden.”

Nach dieser Bekanntgabe fiel der Aktienkurs des Unternehmens um 19,27 $ pro Aktie und schloss am 11. Mai 2022 bei 53,72 $ pro Aktie.

In einem nachfolgenden Tweet, in dem er die Offenlegung kommentierte, erklärte der Chief Executive Officer von Coinbase, der Angeklagte Brian Armstrong: „Wir hätten unsere Einzelhandelsbedingungen früher aktualisieren sollen, und wir haben nicht proaktiv kommuniziert, als diese Risikooffenlegung hinzugefügt wurde. Meine tiefste Entschuldigung, und a ein guter Lernmoment für uns, wenn wir zukünftige Änderungen vornehmen.”

Dann, am 12. Mai 2022, veröffentlichte Professor Adam J. Levitin, Rechtsprofessor am Law Center der Georgetown University, einen Entwurf eines Artikels mit dem Titel „Not Your Keys, Not Your Coins: Unpriced Credit Risk in Cryptocurrency“, der erscheinen soll in dem Texas Law Review. In diesem Artikelentwurf wurde argumentiert, dass im Falle eines Insolvenzantrags einer Kryptowährungsbörse die Insolvenzgerichte die Verwahrung von Kryptowährungen wahrscheinlich als Eigentum der bankrotten Börse und nicht als Eigentum ihrer Kunden betrachten würden.

Schließlich, am 25. Juli 2022, nachdem die Märkte geschlossen wurden, Bloomberg berichtete, dass Coinbase mit einer SEC-Untersuchung konfrontiert ist, ob es Amerikanern den Handel mit digitalen Vermögenswerten erlaubt, die als Wertpapiere hätten registriert werden sollen.

Aufgrund dieser Nachricht fiel der Aktienkurs des Unternehmens um 14,14 $ pro Aktie und schloss am 26. Juli 2022 bei 52,93 $ pro Aktie.

Wenn Sie als Hauptkläger auftreten möchten, müssen Sie das Gericht bis spätestens anrufen 3. Oktober 2022. Ein Hauptkläger ist eine repräsentative Partei, die im Namen anderer Gruppenmitglieder bei der Führung des Rechtsstreits handelt. Ihre Fähigkeit, sich an einer Wiedereinziehung zu beteiligen, erfordert nicht, dass Sie als Hauptkläger fungieren. Wenn Sie sich entscheiden, nichts zu unternehmen, können Sie ein abwesender Klassenteilnehmer bleiben.

Wenn du gekaufte oder erworbene COIN-Wertpapiere und/oder Ihre gesetzlichen Rechte und Optionen besprechen möchten besuchen Sie bitte Coinbase Global, Inc. Aktionärs-Sammelklage oder kontaktieren Sie uns Peter Allocco unter (212) 951-2030 oder [email protected].

Seit 1993 hat Bernstein Liebhard LLP über 3,5 Milliarden US-Dollar für seine Kunden eingezogen. Neben der Vertretung einzelner Anleger wurde die Kanzlei von einigen der größten öffentlichen und privaten Pensionskassen des Landes mit der Überwachung ihrer Vermögenswerte und der Führung von Rechtsstreitigkeiten in ihrem Namen beauftragt. Aufgrund ihres Erfolgs bei der Führung von Hunderten von Gerichtsverfahren und Sammelklagen wurde die Kanzlei dreizehn Mal in die „Hot List“ der Kläger des National Law Journal aufgenommen und zehn Jahre in Folge in The Legal 500 aufgeführt.

ANWALT WERBUNG. © 2022 Bernstein Liebhard LLP. Die für diese Anzeige verantwortliche Anwaltskanzlei ist Bernstein Liebhard LLP, 10 East 40th Street, New York, New York 10016, (212) 779-1414. Frühere Ergebnisse garantieren oder prognostizieren kein ähnliches Ergebnis in Bezug auf zukünftige Angelegenheiten.

Kontaktinformationen:

Peter Allocco
Bernstein Liebhard LLP
https://www.bernlieb.com
(212) 951-2030
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