General Motors machte im vergangenen Jahr bei einem Kauf- und Verkaufsvertrag für zwei Filialen in Nebraska von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch. Der Autohersteller verklagte schließlich den Verkäufer und den ursprünglichen Käufer, bevor ein Richter den Fall abwies. Im Mai wechselten die Geschäfte den Besitzer.