Laut einem Bundesberufungsgericht können Angeklagte, die sich während der Unruhen am 6. Januar illegal im Kapitol aufgehalten haben, auch dann verurteilt werden, wenn sie passiv zusahen.
Das DC Circuit Court of Appeals entschied am Freitag, dass sich Eindringlinge im Kapitol während der Unruhen nicht „ordnungswidrig“ oder „störend“ verhalten mussten, um wegen ordnungswidrigen Verhaltens für schuldig befunden zu werden, denn solche Definitionen „sind nebulös, aber die Zeit hat ihnen konkrete Konturen gegeben.“ in zweierlei Hinsicht wichtig.
„Erstens ist es allgemein anerkannt, dass die Frage, ob ein Verhalten als ordnungswidrig einzustufen ist, von den jeweiligen Umständen abhängt“, schrieb das Gericht. „Gerichte weisen stets darauf hin, dass ‚ob eine bestimmte Handlung einen Landfriedensbruch provoziert, von den Begleitumständen abhängt‘, weshalb es ‚wesentlich ist, dass der Kontext berücksichtigt wird‘.“
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„Zweitens geht aus der Rechtsprechung ebenso klar hervor, dass selbst passives, stilles und gewaltfreies Verhalten ordnungswidrig sein kann“, heißt es in dem Urteil weiter.
Das Gericht verglich am 6. Januar 2021 im Kapitol anwesende Eindringlinge mit Wanderern und Zuschauern in einer erweiterten Metapher über das Singen.
„Ein einsamer Wanderer auf einem Berggipfel kann lauthals singen, ohne eine Seele zu stören; ein Benutzer in einer Bibliothek kann das nicht“, schrieb das Gericht. „Es ist durchaus angebracht, zu klatschen und zu jubeln, wenn ein Hauptredner das Podium betritt, aber dies zu tun, wenn es erst einmal still geworden ist und er begonnen hat zu sprechen, wäre normalerweise störend.“
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Weiter hieß es: „Bei der Feststellung, ob eine Handlung ordnungswidrig ist, kann die Handlung daher nicht von den Umständen getrennt werden, unter denen sie stattfindet.“
Mit dem Urteil des Gerichts wird eine Berufung gegen die Verurteilung von Russell Alford aufgehoben, einem Angeklagten vom 6. Januar, der im Jahr 2022 wegen vier Vergehen für schuldig befunden wurde, obwohl er argumentierte, er sei ein passiver Beobachter gewesen, der sich nicht an dem Chaos beteiligt habe.
„Eine vernünftige Jury könnte zu dem Schluss kommen, dass Alfords Handlungen störend waren, weil seine Anwesenheit im Kapitol zur mehrstündigen Verzögerung des Kongresses bei der Fertigstellung der Wahlbescheinigung beitrug“, heißt es im Gerichtsdokument.
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Weiter heißt es: „Es gab zahlreiche Beweise für die Jury, die zu dem Schluss kamen, dass Alford wissentlich und ohne Genehmigung das Kapitol betreten hat.“
Alford wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt.