„Die Deckungsausschlüsse stellen eine Gesichtsdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität dar“, schrieb ein Richter des Bundesberufungsgerichts für die Mehrheit.
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„Die Deckungsausschlüsse stellen eine Gesichtsdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität dar“, schrieb ein Richter des Bundesberufungsgerichts für die Mehrheit.
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