BMW-Fahrer zugeschlagen, als Polizei Auto wegen Blockierung der Einfahrt abschleppt

Die Polizei von West Yorkshire hat auf Facebook ein Foto gepostet, das einen silbernen BMW zeigt, der auf halbem Weg über die Einfahrt von jemandem in Garforth, Leeds, geparkt ist. Nachdem die Beamten den Fahrer nicht finden konnten, entfernten sie das Auto.

Der Beitrag lautete: „Beamte waren heute Morgen an einer Adresse in Garforth anwesend, wo ein Fahrzeug gegenüber einer Einfahrt bis zu dem Punkt geparkt war, an dem der Hausbesitzer sein Auto nicht mehr aus der Einfahrt holen konnte.

„Die Beamten führten Nachforschungen durch, aber der Besitzer konnte nicht ausfindig gemacht werden, sodass das Fahrzeug leider entfernt werden musste.“

Der Facebook-Post hat mehr als 2.500 Reaktionen und mehr als 1.000 Kommentare erhalten.

Viele sprangen ein, um die Polizei dafür zu loben, dass sie das Fahrzeug des egoistischen Parkers entfernt hatte, berichtet Leeds Live.

Jenny Gillard sagte: „Ich bin froh zu lesen, dass das Auto abgeschleppt wurde. Vielleicht denkt der Fahrer das nächste Mal zweimal darüber nach, wenn er eine Auffahrt blockiert.“

In ähnlicher Weise schrieb Lisa Longbottom: „Ich bin mir nicht sicher, warum es heißt ‚Leider musste das Auto entfernt werden‘, Gott sei Dank wurde das Auto entfernt. Egoistische Leute blockieren die Einfahrt von jemandem.“

Einige dachten, das Parken sei ein kommunales oder ziviles Problem, aber Facebook-Nutzer Ian Foss glaubt, dass die Polizei Recht hatte, Maßnahmen zu ergreifen.

Er kommentierte: “Wenn das Auto aktiv eine Einfahrt blockiert und jemanden daran hindert, auszusteigen, anstatt einzusteigen, dann können sie es legal abschleppen lassen. Geschieht ihnen recht, weil sie so rücksichtslos sind.”

Und schließlich sagte Heather Walker: „Ich habe vor vielen Jahren in diesem Haus gelebt, und das kam regelmäßig vor. Ich habe mehr als einmal die Arbeit verpasst, weil ich nicht aus der Fahrt herauskommen konnte. Wir waren es, die es geschafft haben die weißen Linien an dieser Ecke, aber es machte keinen Unterschied. Die Leute kümmerten sich einfach nicht darum! Ich bin froh zu sehen, dass es behoben wird.

Die neue Straßenverkehrsordnung trat am 29. Januar dieses Jahres in Kraft.

Regel 243 gibt die 12 Orte an, an denen Sie nicht anhalten oder parken sollten, und dazu gehört auch „vor einem Eingang zu einem Grundstück“.

Das bedeutet, dass jemand, der vor Ihrer Einfahrt geparkt hat, gegen diese Regel verstoßen würde.


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