Bestimmte Fahrer können ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit werden – müssen jedoch vor April handeln

Money Saving Expert schlug weiter vor: „Dann machen Sie das Gleiche noch einmal VOR Dienstag, dem 1. April 2025 (machen Sie sich unbedingt eine Notiz, um sich daran zu erinnern), wenn es noch kostenlos ist.“

Die DVLA sagte: „Damit haben Sie die Frist für die Steuerzahlung für Ihr Elektrofahrzeug auf den Zeitpunkt verschoben, an dem es in der letzten Märzwoche 2026 das nächste Mal verlängert werden muss.“

Damit Ihr Fahrzeug von der Steuer befreit ist, muss der Strom entweder aus einer externen Quelle stammen, z. B. aus einer privaten oder öffentlichen Ladestation, aus einer elektrischen Speicherbatterie, die während der Fahrt nicht an eine Stromquelle angeschlossen ist, oder aus Wasserstoff-Brennstoffzellen. Aber denken Sie daran: Auch wenn Ihr Fahrzeug ein Hybrid-Elektrofahrzeug ist, müssen Sie trotzdem die Kfz-Steuer zahlen.

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