Krankenhäuser müssen jetzt eine schriftliche Zustimmung einholen, um bei sedierten Patienten Becken-, Brust-, Prostata- und Rektaluntersuchungen durchzuführen, sonst riskieren sie den Verlust von Bundesmitteln.
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Krankenhäuser müssen jetzt eine schriftliche Zustimmung einholen, um bei sedierten Patienten Becken-, Brust-, Prostata- und Rektaluntersuchungen durchzuführen, sonst riskieren sie den Verlust von Bundesmitteln.
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