Arbeitgeber können Arbeitnehmer jetzt auf einigen Notfallsparkonten anmelden

Doch viele Unternehmen lehnen die „umständlichen“ gesetzlichen Anforderungen für Konten im Zusammenhang mit Altersvorsorgeplänen ab. Stattdessen bieten einige eigenständige Angebote für Regentage an.
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