Punkt 2.02. Ertrags- und Finanzlage
Auf
Eine Kopie dieser Pressemitteilung ist als Anlage 99.1 beigefügt und hierin durch Bezugnahme aufgenommen.
Die Informationen in diesem Punkt 2.02 von Formular 8-K und Anlage 99.1, die diesem beigefügt sind, gelten nicht als „hinterlegt“ im Sinne von Abschnitt 18 des Securities Exchange Act von 1934 (der „Exchange Act“) oder unterliegen anderweitig den Verbindlichkeiten dieses Gesetzes Abschnitt, noch gilt es als durch Bezugnahme in eine Einreichung nach dem Securities Act von 1933 oder dem Exchange Act aufgenommen, unabhängig von einer allgemeinen Eintragungssprache in einer solchen Einreichung.
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