Er erklärte das Gelöbnis für verfassungswidrig, weil die Worte „unter Gott“ gegen die Trennung von Kirche und Staat verstoßen. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil auf.
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Er erklärte das Gelöbnis für verfassungswidrig, weil die Worte „unter Gott“ gegen die Trennung von Kirche und Staat verstoßen. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil auf.
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