Die Beweislast liegt bei den Protektionisten, um die von der Regierung errichteten Hindernisse zu rechtfertigen, und nicht bei den Freihändlern, die die Freiheit des Handels rechtfertigen müssen.
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Die Beweislast liegt bei den Protektionisten, um die von der Regierung errichteten Hindernisse zu rechtfertigen, und nicht bei den Freihändlern, die die Freiheit des Handels rechtfertigen müssen.
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