Die maximalistische Ansicht, dass Abtreibungsgesetze außer Kraft gesetzt werden sollten, weil sie gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen, ist unseriös.
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Die maximalistische Ansicht, dass Abtreibungsgesetze außer Kraft gesetzt werden sollten, weil sie gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen, ist unseriös.
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