Corona-Regeln an Weihnachten: Was in welchem Bundesland gilt

Bund und Länder haben sich für eine Verschärfung der Corona-Regeln ab dem 28. Dezember geeinigt. Doch in manchen Bundesländern gelten die strengen Beschränkungen bereits vor Weihnachten. Ein Überblick darüber, was wo gilt.

Ab dem 28. Dezember werden die Corona-Zügel noch einmal angezogen – Silvester soll schließlich kein Superspreader-Event werden. Doch treten in einigen Ländern die neuen Beschränkungen bereits vor Weihnachten in Kraft. Denn, wie Bundeskanzler Olaf Scholz zu bedenken gab: “Corona macht keine Weihnachtspause”. Ein Überblick, welche Maßnahmen wo gelten.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg treten die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens ab dem 27. Dezember in Kraft. Laut der aktualisierten Landes-Corona-Verordnung zum 20. Dezember gelten demnach auch an Weihnachten strengere Regeln für Treffen mit Ungeimpfte: Sobald eine nicht immunisierte Person an einem Treffen teilnimmt, ist die Zusammenkunft auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind davon ausgenommen. Für Geimpfte und Genese gilt: maximal 50 Menschen in Innenräumen, höchstens 200 Menschen im Freien.

Gottesdienste sind ungeachtet des Impfstatus frei zugänglich – es müsse lediglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein, wie der SWR berichtet. 

Bayern

Ministerpräsident Markus Söder hatte laut “Tagesschau” nach dem Bund-Länder-Treffen bekräftigt, dass im Freistaat ohnehin schon fast alle der strengeren Maßnahmen gelten. So dürfen laut Verordnung auch in Bayern Ungeimpfte ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Geimpfte und Genesene dürfen auch über Weihnachten drinnen zu 50, draußen zu einer Gruppe von 200 Personen zusammenkommen. Ab dem 28. Dezember wird allerdings nachjustiert.

“Jahresmärkte, insbesondere Weihnachtsmärkte, sind untersagt”, heißt es in der aktuellen Verordnung weiter. Die Gastronomie muss auch über die Feiertage zwischen 22 und 5 Uhr dicht machen. Im katholischen Freistaat dürfen Gottesdienste unter 3G-Auflagen ohne Personenobergrenze stattfinden.

Berlin

In der Hauptstadt will sich der Senat am Donnerstag zu Änderungen der Infektionsschutzverordnung beraten, wie die “Tagesschau” berichtet. Derzeit dürfen sich in Innenräumen Geimpfte und Genese zu 50 Personen, draußen zu 200 Personen versammeln, heißt es in der aktuellen Verordnung. Für Ungeimpfte gilt die Ein-Haushalt-Plus-Zwei-Regel. Stand jetzt dürfen Clubs in Berlin zwar weiter öffnen, das Tanzen ist drinnen allerdings untersagt. Weihnachtsmärkte dürfen zwar öffnen – allerdings “nur unter der erweiterten 2G-Regel” (Maskenpflicht und Mindestabstand).

 

Brandenburg

In Brandenburg treten die verschärften Kontaktbeschränkungen nach Bund-Länder-Verordnung einen Tag früher, am 27. Dezember in Kraft, heißt es in der aktuellen Verordnung. Öffentliche und nichtöffentliche Großveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1000 Menschen sind untersagt. Alle bereits geltenden Corona-Maßnahmen bleiben auch über die Weihnachtstage bestehen: Geimpfte und Genesene dürfen in Innenräumen zu 50, im Freien zu 200 Personen zusammenkommen. Weihnachtsmärkte sind verboten.

Bremen

Hier sollen die strengeren Regeln inklusive der Zehn-Personen-Regel ab dem 28. Dezember gelten. Die Verschärfung der Maßnahmen zu Weihnachten lehnte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) ab, so die “Tagesschau“. Weiterhin gilt laut Corona-Verordnung: Sobald ein Ungeimpfter an einem Treffen teilnimmt, ist dieses auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen beschränkt. Clubs schließen zwar schon an Heiligabend, regionale Großveranstaltungen bleiben hingegen erlaubt.

Hamburg

Die Hansestadt fährt bereits ab Heiligabend einen strengeren Kurs. An den Feiertagen dürfen sich laut Hamburger Senat maximal zehn Menschen treffen – unabhängig davon, aus wie vielen unterschiedlichen Haushalten sie kommen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht. Für Ungeimpfte gilt weiterhin die Beschränkung auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.

Außerdem gilt ab dem 24. Dezember eine Sperrstunde für Kneipen, Restaurants und Bars ab 23 Uhr (Silvester ab 1 Uhr) – Tanzveranstaltungen sind gänzlich verboten.


Bei gedämpftem Licht hängen eine goldene Kugel und ein rotes Herz als Schmuck an einem Weihnachtsbaum

Hessen

Auf Basis des Bund-Länder-Treffens hat auch das Land Hessen die Corona-Verordnungen angepasst. Kontakte im öffentlichen Raum werden in Hessen auf zehn Personen beschränkt, ausgenommen Kinder bis 15 Jahren, wie die es in einer Mitteilung der Landesregierung heißt. Für Treffen zu Hause belasse es die Landesregierung bei “einer ernsten Mahnung”, wie es heißt. Laut der Landes-Corona-Verordnung gibt es für Geimpfte und Genesene keine Einschränkungen für private Treffen.

Nur für Ungeimpfte gilt die Ein-Haushalt-Plus-Zwei-Regel. Clubs und Tanzlokale müssten wie zuvor in Hotspots schließen. Der Betrieb von Tanzlokalen ist im ganzen Land untersagt. In Hessen treten die neuen Beschlüsse pünktlich zum 28. Dezember in Kraft.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern verschärft einer Regierungserklärung zufolge schon zu Heiligabend die Kontaktbeschränkungen, sprich: Private Treffen sind über Weihnachten maximal zu zehnt gestattet. Außerdem gilt: Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Ab dem 27. Dezember ziehen die Maßnahmen dann noch einmal an: Kinos, Theater, Tanzschulen und Freizeitparks sind ab dann ebenso untersagt wie geschlossene Veranstaltungen in Gaststätten und Sportveranstaltungen mit Publikum.

Niedersachsen

In Niedersachsen gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen unmittelbar nach Weihnachten, am 27. Dezember. Allerdings hat das Land vom 24. Dezember bis zum 15. Januar eine sogenannte “Weihnachts- und Neujahrsruhe” festgelegt. Geimpfte und Genesene dürfen sich in Innenräumen zu 25 Personen, draußen zu 50 Personen treffen – Kinder und Jugendliche eingeschlossen. Zudem gilt ab zehn Personen auch die 2G-Plus-Regel: Bei Familienfeiern sei ein Selbsttest ausreichend, der vom Gastgeber kontrolliert werden muss. Ungeimpfte dürfen maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Weihnachtsmärkte müssen zudem schließen, Gottesdienste sind hingegen möglich. Clubs bleiben weiterhin geschlossen, größere Veranstaltungen sind untersagt. 

Nordrhein-Westfalen

In NRW gelten auch bereits strengere Regeln. Clubs mussten schließen, Kontaktbeschränkungen wurden verschärft: Nimmt eine ungeimpfte oder nicht genesene Person an einem Treffen teil, ist das Zusammenkommen auf den eigenen Haushalt plus maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt. Bei privaten Treffen in Innenräumen dürfen laut der “Rheinischen Post” bis zu 50 Menschen zusammenkommen – vorausgesetzt, alle sind geimpft oder genesen. Weihnachtsmärkte dürfen unter 2G-Regeln geöffnet bleiben. Was Gottesdienste betrifft, gibt es in NRW keine einheitlichen Regelungen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz werden die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde teils noch vor Weihnachten umgesetzt. Allerdings sind Ungeimpfte auch über die Feiertage auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt, heißt es in einer Mitteilung. Clubs und Diskotheken müssen ab Heiligabend schließen. Die Kontaktbeschränkungen auf zehn Personen gilt hingegen erst ab dem 28. Dezember.

Für den weihnachtlichen Besuch in der Kirche gilt mindestens 3G; die Kirchengemeinden könnten sich aber auch für 2G- oder 2G-Plus-Auflagen entscheiden.

Saarland

Auch in Deutschlands kleinstem Flächenstaat wurde das Maßnahmenpaket bereits am 17. Dezember deutlich verschärft. Ab dem 23. Dezember gelten auch hier die schärferen Einschränkungen für Treffen mit Ungeimpften (ausgenommen Kinder bis 14 Jahren), heißt es in der aktualisierten Verordnung. Für Weihnachtsfeiern in geschlossenen Räumen gilt unter 2G-Auflage eine Obergrenze von 50, draußen von 200 Personen. Geimpfte und Genese müssen auch an Weihnachten nicht auf einen Restaurantbesuch verzichten – insofern sie einen Negativtest oder eine Booster-Impfung vorweisen. Was Christmetten angeht, ist das Saarland weniger streng – die Kirchen sollen notwendige Maßnahmen selbst treffen. Ansonsten gilt: Clubs müssen wieder schließen, die örtliche Polizei kann Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen.

Sachsen

Hier gilt bereits seit dem 13. Dezember eine neue Corona-Notfallverordnung – inklusive Sonderregeln für die Feiertage. Ungeimpfte müssen sich mit dem eigenen Haushalt plus einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt begnügen. Geimpfte und Genesene dürfen laut den aktuellen Maßnahmen maximal zu 20 zusammenkommen – auch an Weihnachten. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind davon ausgenommen. Ab dem 28. Dezember gelten die von Bund und Ländern verschärften Kontaktbeschränkungen.

“In der Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember 2021 sowie 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 gelten in Regionen mit Ausgangsbeschränkungen Ausnahmen für den Besuch von Gottesdiensten”, heißt es in der aktuellen Verordnung weiter. Eigentlich dürfen Ungeimpfte in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 1000 ihr Heim nachts nur noch in Ausnahmefällen verlassen.

Sachsen-Anhalt

Auch im benachbarten Sachsen-Anhalt dürfen sich Ungeimpfte sich abseits ihres eigenen Haushalt nur mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. 

Mit dem Inkrafttreten der 15. Eindämmungsverordnung empfiehlt die Landesregierung, dass sich alle Bürger ungeachtet ihres Impfstatus auf Treffen zu maximal zehn Personen beschränken – Kinder unter 15 Jahren ausgenommen. Eine Ausgangssperre für Ungeimpfte gibt es hier nicht. Clubs und Diskotheken schließen am23. Dezember.

Weihnachtsmärkte dürfen unter 3G-Auflagen weiterhin stattfinden. Allerdings steht es Landkreisen und kreisfreien Städten offen, weitere Kontaktbeschränkungen zu erlassen, insofern es die epidemische Lage erfordert.

Schleswig-Holstein

Im hohen Norden gilt seit dem 15. Dezember eine aktualisierte Landesverordnung. Demnach gibt es keine maximale Teilnehmerzahl bei privaten Weihnachtsfeiern – insofern alle Teilnehmer geimpft oder genesen sind. Das ändert sich, sobald auch nur ein Ungeimpfter ab 14 Jahren mit am Festtagstisch sitzt. Ab dem 28. Dezember gelten dann auch hier die strengeren Kontaktbeschränkungen.

Weihnachtsmärkte sind zwar unter 2G- oder 3G-Auflagen grundsätzlich nicht verboten, wurden aber laut NDR vielerorts abgesagt. Gottesdienste sind erlaubt, wenn auch unter Auflagen. In geschlossenen Räumen, folglich auch in Kirchen, darf maximal die Hälfte aller Plätze belegt sein – es sei denn, die Messe findet unter 3G-Auflagen statt.


Videobotschaft des Altkanzlers: Gerhard Schröder plädiert für Impfpflicht

Thüringen

Fällt die Weihnachtsfeier hier größer aus, gilt in geschlossenen Räumen 2G. In jedem Fall dürfen sich laut der aktuellen Verordnung drinnen 50, draußen 100 Menschen treffen. Für Ungeimpfte gilt wie in anderen Ländern die Beschränkung auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem anderen Haushalt. Ab dem 28. Dezember wird auch für Zusammenkünfte von Geimpften und Genesene nachgeschärft.

Wer zu Weihnachten einen Gottesdienst besuchen möchte, der muss sich an 3G-Auflagen halten. Weihnachtsmärkte sind weiterhin untersagt. Für Ungeimpfte bleibt es auch an Weihnachten bei der Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr – mit Ausnahme von Notfällen. Auch die Gastronomie muss ab 22 Uhr die Pforten schließen.

yks

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