Corona in Bayern: 4,9 Millionen Impfungen seit 18.11. – Bayern

4,9 Millionen Impfungen in Bayern seit 18. November

Sonntag, 26. Dezember, 15.35 Uhr: Bayern hat nach Angaben des Gesundheitsministeriums seinen Beitrag zu Deutschlands 30-Millionen-Impfungen-Ziel geleistet. Seit dem 18. November seien im Freistaat fast 4,9 Millionen Impfungen (genaue Zahl: 4 896 882 – Stand 24. Dezember) verabreicht worden. Damit sei an der Bevölkerung gemessen das Soll von etwa 4,7 Millionen der bundesweit angestrebten 30 Millionen Impfungen bis Jahresende mehr als erfüllt, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Dennoch werde in hohem Tempo weitergeimpft.

Vor genau einem Jahr, am 26. Dezember 2020, waren die ersten Impfstoff-Dosen im Freistaat eingetroffen; tags darauf wurden die ersten Spritzen gesetzt. Seitdem seien mehr als 22,5 Millionen Impfungen verabreicht worden, davon etwa 9,4 Millionen Erstimpfungen, 9,1 Millionen Zweitimpfungen und rund 4,5 Millionen Auffrischimpfungen. “Inzwischen sind wir in Bayern bei 71,4 Prozent Erstimpfungen, 69,4 Prozent Zweitimpfungen und 34,5 Prozent Boosterimpfungen”, sagte der Minister. Er appellierte mit Blick auf die besorgniserregenden Variante Omikron erneut, zur Impfung zu gehen.

Inzidenz sinkt über die Feiertage

Sonntag, 26. Dezember, 12.11 Uhr: Der Corona-Inzidenzwert ist in Bayern über die Feiertage weiter gesunken. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Sonntag (Stand 3.27 Uhr) für den Freistaat einen Sieben-Tage-Wert von 192,7 – die Zahl lag damit unter dem Bundesschnitt von 220,7. Vor den Feiertagen hatte die Inzidenz in Bayern noch bei knapp 250 gelegen. Das RKI wies allerdings darauf hin, dass während der Feiertage wegen einer geringeren Test- und Meldeaktivität die Daten nur ein unvollständiges Bild der Lage geben könnten.

In den bayerischen Kliniken wurden am Sonntag (Stand 11.05 Uhr) laut dem bundesweiten Intensivregister Divi 743 Corona-Patienten auf Intensivstationen behandelt, 461 wurden invasiv beatmet. Insgesamt waren an den 198 Krankenhausstandorten 258 Covid-spezifische Intensivbetten unbelegt.

Insgesamt sind laut RKI in Bayern bisher mehr als 1,3 Millionen Menschen an Corona erkrankt. 1,19 Millionen gelten als genesen, 19 392 starben mit oder an Corona. Das RKI meldete zudem rund 97 600 “aktive Fälle”, also Menschen, die noch nicht wieder gesund gemeldet sind.

Würzburger Bischof sieht Corona als Beschleuniger und Zerstörer

Sonntag, 26. Dezember, 7.16 Uhr: Die Auflagen in der Corona-Pandemie haben die Arbeit in den Kirchgemeinden nach Ansicht des Würzburger Bischofs Franz Jung nachhaltig beeinflusst – positiv wie negativ. “Der Rückgang des Gottesdienstbesuches wurde beispielsweise durch die Corona-Einschränkungen beschleunigt”, sagte Jung der Deutschen Presse-Agentur. “Vor allem ältere Gemeindemitglieder ziehen es seit den Streaming-Angeboten vor, von zuhause aus den Gottesdiensten zu folgen.”

Die Kontaktbeschränkungen beeinträchtigten zudem das Engagement vieler Gläubiger. “Wir spüren die empfindlichen Einbrüche bei der Ministranten- und Jugendarbeit, die Schwierigkeit der Gremien, unter Corona-Bedingungen nur über Video zu kommunizieren, und müssen mit Bedauern die Auflösung nicht weniger Kirchenchöre zur Kenntnis nehmen.” Schwer sei es zudem derzeit, gefährdete Menschen seelsorgerisch zu begleiten. “Hier stehen nachvollziehbare Hygiene-Standards, die leider zu totaler Isolierung von Patienten oder Heimbewohnern führen, im Gegensatz zum Wunsch nach Betreuung und Fürsorge”, sagte Jung.

Andererseits wirke die Pandemie als Beschleuniger, “der Entwicklungen nur rascher vorantreibt, die schon längst im Gange waren oder sind”. Coronabedingt habe die Kirche in Sachen Digitalisierung nachgebessert. “Wir sind noch dabei zu entdecken, welche Möglichkeiten die neuen Medien bieten für die Verkündigung und für verschiedene Formen von Gottesdiensten jenseits der Eucharistiefeier.” Insofern habe die Pandemie einen wichtigen Anstoß gegeben, über neue Formen kirchlicher Präsenz in der Öffentlichkeit nachzudenken.

Jung bedauerte darüber hinaus die “ungeheure Polarisierung zwischen Impfbefürwortern und Impfgegnern”. Dies gehe auch an der Kirche nicht spurlos vorüber. “Das ist sehr unschön. Als Christen sollten wir die Pandemie als Einladung begreifen lernen, durch solidarisches und verantwortungsbewusstes Handeln zum Zusammenhalt der Gesellschaft beizutragen.”

Holetschek fordert höhere Kosten-Beteiligung für Ungeimpfte

Samstag, 25. Dezember, 12.38 Uhr: Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) schlägt vor, bei einem Verstoß gegen eine allgemeine Impfpflicht nicht nur Bußgelder zu verhängen, sondern auch finanzielle Nachteile bei der Krankenversicherung zu erwägen. “Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob Malus-Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wären”, sagte Holetschek dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. “Denn das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht”, erläuterte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.

In Frage kämen unter anderem höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengeldes, sagte er. Die beiden letztgenannten Möglichkeiten sind bereits gesetzlich geregelt, und zwar bei Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Schönheitsoperationen, Tattoos oder Piercings. Holetschek fordert die Bundestagsparteien auf, die Impfplicht noch im Januar gesetzlich auf den Weg zu bringen. “Wir müssen die allgemeine Impfpflicht zeitnahe zum Wirksamwerden der einrichtungsbezogenen Impfpflicht starten”, sagte der CSU-Politiker mit Blick auf das Ende der Übergangsfrist am 15. März. Bis dahin müssen alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtung eine vollständige Impfung nachweisen. Er wisse aus Gesprächen, dass sich viele Beschäftige in den Gesundheits- und Pflegeberufen durch die nur für sie geltende Impfpflicht stigmatisiert fühlten.

Corona-Erkrankungen von Polizisten weiter kein Dienstunfall

Samstag, 25. Dezember, 8.05 Uhr: Der Freistaat erkennt Corona-Erkrankungen von Polizisten weiterhin nicht als Dienstunfall an. “Nach unserem Kenntnisstand wurden seitens des Landesamts für Finanzen bisher keine Corona-Erkrankungen als Dienstunfall anerkannt”, teilte ein Sprecher des für die Polizei zuständigen bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2021, wonach die Corona-Erkrankung eines Polizeibeamten in dem konkreten Fall als Dienstunfall anzuerkennen ist, ist bislang noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Neu-Ulmer Polizist war mit Kollegen bei einem Sportlehrgang bei der Bereitschaftspolizei im oberbayerischen Eichstätt. Nach diesem Lehrgang seien bei 19 von 21 Teilnehmern Corona-Infektionen festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Bei Dienstunfällen steht Beamten eine spezielle Unfallfürsorge zu. Um eine Anerkennung zu erhalten, müssen die Polizisten im Fall von Corona allerdings nachweisen, dass sie sich im Dienst und nicht privat angesteckt haben. Dies ist für die Beamten häufig schwierig.

Seit Beginn der Pandemie haben sich nach Angaben des Innenministeriums inzwischen schon mehr als 4600 Polizeibeamte mit dem Coronavirus infiziert. Das sind mehr als dreimal so viele wie zu Beginn des Jahres 2021. Damals gab das Innenministerium die Zahl der infizierten Polizisten mit rund 1400 an. Mit Stand 20. Dezember 2021 meldete das Ministerium 288 akute Infektionen. Zusätzlich befanden sich zu dem Zeitpunkt 128 Polizisten in Quarantäne. Mehr als 4300 Beschäftigte bei der bayerischen Polizei galten als genesen.

Nach Angaben des Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) stellten bislang rund 100 Polizeibeamtinnen und -beamte nach einer Covid-Erkrankung Dienstunfallanträge, die das Landesamt für Finanzen allesamt abgelehnt habe. Das Finanzministerium begründet die Ablehnung beispielsweise damit, dass Ort und Zeitpunkt der Ansteckung nicht genau nachvollziehbar seien oder die Infektion nicht “über das allgemeine Ansteckungsrisiko hinaus in besonderer Weise durch die Dienstausübung verursacht” wurde.

Mehrere Polizisten im Freistaat haben gegen die Ablehnung geklagt. Bei den bayerischen Verwaltungsgerichten sind nach Angaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München derzeit elf Verfahren zu Corona-Infektionen und Dienstunfällen anhängig, von denen neun Polizistinnen und Polizisten betreffen. Ein Fall – der aus Augsburg – ist inzwischen in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof gelandet. Doch nicht nur Polizisten fordern vom Freistaat eine Anerkennung von Corona-Erkrankungen als Dienstunfall. Am Verwaltungsgerichtshof ist inzwischen auch die entsprechende Klage eines Lehrers aus Unterfranken in zweiter Instanz anhängig, wie ein Sprecher sagte.

Innenminister: Kommunen müssen “Querdenker”-Spaziergänge nicht dulden

Freitag, 24. Dezember, 13.03 Uhr: Bayerns Städte und Gemeinden müssen es laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht hinnehmen, wenn sich “Querdenker” mit Spaziergängen den Regelungen des Versammlungsrechtes entziehen wollen. Selbstverständlich gehöre es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impfpflicht demonstrieren können. “Dafür gibt es aber klare Regeln, an die sich alle Teilnehmer halten müssen”, sagte der Minister am Freitag. Das Innenministerium informierte nach eigenen Angaben die Kreisverwaltungsbehörden darüber, dass Kommunen mit einer vorab bekanntgegebenen Allgemeinverfügung für konkrete Versammlungen – als solche gelten sie Spaziergänge – Beschränkungen erlassen können. Wenn die Teilnehmer gegen die Anordnungen verstoßen, müssten sie mit Geldbußen rechnen. Die Behörden seien sensibilisiert, solche Versammlungsbeschränkungen – wie sie zum Beispiel im Landkreis Donau-Ries verfügt wurden zu prüfen, sobald es Hinweise auf entsprechende Aufrufe der “Querdenker”-Szene gibt.

Die Gemeinden könnten mit der Allgemeinverfügung Beschränkungen festlegen, wie etwa eine Maskenpflicht oder den Einsatz von Ordnern”, sagte Herrmann. Als Beispiel nannte er die offensichtlich geplanten “Querdenker”-Spaziergänge in München in der kommenden Woche. Der Innenminister kündigte darüber hinaus mehr Polizeipräsenz bei solchen Demonstrationen an: “Ich habe alle Polizeipräsidien angewiesen, bei entsprechenden Einsätzen die Anzahl der Kräfte massiv zu erhöhen.”

Am Mittwoch hatten sich in München etwa 5000 Menschen zu einem Corona-Protestzug zusammengetan, der teilweise gewalttätig verlief. Die Beamten setzten Schlagstöcke und Pfefferspray ein, elf Personen wurden vorläufig festgenommen. OB Dieter Reiter (SPD) hatte daraufhin Konsequenzen seitens der Sicherheitsbehörden gefordert.

Inzidenz im Freistaat sinkt weiter

Freitag, 24. Dezember, 7.13 Uhr: Die Sieben-Tage-Inzidenz im Freistaat ist auch vor Weihnachten gesunken: Am Freitag meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) einen Wert von 229,1, am Vortag lag er bei 246,0. Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI 4379 neue Fälle in den vergangenen 24 Stunden, 68 Menschen starben im gleichen Zeitraum am oder mit dem Coronavirus.

Die höchsten erfassten Inzidenzwerte in Bayern haben weiterhin Stadt und Landkreis Coburg mit 516,6 und 514,0, der Kreis Dillingen an der Donau mit 438,4 sowie die Stadt Schweinfurt mit 416,4. Den geringsten Wert meldet die Stadt Erlangen mit 135,2. Nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin liegen am Freitagfrüh 780 Covid-Patienten auf Intensivstationen in Bayern, sie machen damit rund ein Viertel der Intensiv-Patienten aus.

Testpflicht auch für geimpfte Schüler ab 10. Januar nun fix

Donnerstag, 23. Dezember, 19.17 Uhr: Nun ist es fix: Die regelmäßige Testpflicht an Bayerns Schulen gilt nach den Ferien auch wieder für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Das geht aus der veränderten Corona-Verordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums vom Donnerstag hervor. Bislang waren Schüler, die doppelt geimpft sind, von der regelmäßigen Testpflicht – nämlich dreimal pro Woche – befreit. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Neuregelung bereits in Aussicht gestellt, aber der förmliche Beschluss stand da noch aus.

Mit der geänderten Verordnung setzt das Ministerium wie angekündigt auch den Bund-Länder-Beschluss zu Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten um: Vom 28. Dezember an dürfen sich nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene privat treffen – dies gilt bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie. Wenn auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, gelten ohnehin noch striktere Kontaktregeln: Dann sind nur noch Treffen der Angehörigen eines Hausstands mit höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt. Ausgenommen sind, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Donnerstagabend mitteilte, bei der Zählung Kinder unter 14 Jahren, wie im Bund-Länder-Beschluss vereinbart. Das bedeutet für Bayern eine gewisse Lockerung: Bislang waren lediglich Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten von der Zählung ausgenommen gewesen.

Diese Lockerung für viele Kinder greift auch in anderen Bereichen, etwa bei Zugangsbeschränkungen nach der 2-G- oder der 2-G-plus-Regel. Auch dort sind nun Kinder unter 14 generell ausgenommen – und nicht nur wie bisher Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten. Damit schwenkt Bayern nun doch auf den gemeinsamen Bund-Länder-Kurs ein. In den vergangenen Wochen war die Staatsregierung ausdrücklich noch bei der strikteren Regel (zwölf Jahre, drei Monate) geblieben. Neu in der Corona-Verordnung ist nach Angaben einer Sprecherin auch, dass das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen gilt. Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt – soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.

Gericht: Textilgeschäft deckt täglichen Bedarf – keine 2G-Pflicht

Donnerstag, 23. Dezember, 16.23 Uhr: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Antrag der Inhaberin eines Modegeschäfts stattgegeben, sich nicht an die 2G-Regel halten zu müssen. Das Textilgeschäft diene der Deckung des täglichen Bedarfs, stellte die 5. Kammer in einem Eilbeschluss vorläufig fest, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beschluss gilt nur für das Ladengeschäft der Antragstellerin. Das Gericht habe nicht die 2G-Regel – wonach nur gegen Corona Geimpfte oder von Corona Genesene Zutritt erhalten können – der Verordnung in Frage gestellt, sondern deren Vollzug im Einzelfall. Die Versorgung mit passender Kleidung diene der Deckung eines individuellen Bedarfs, der jederzeit und damit täglich eintreten könne. Im Wachstum befindliche Kinder könnten Kleidung brauchen, auch Erwachsene könnten einen Bedarf etwa an warmer Kleidung im Winter haben, so die Richter. Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass dem Bedarf an Buchhandlungen oder Blumenfachgeschäften, die in der Verordnung von der 2G-Regel ausgenommen sind, größeres Gewicht und höhere Dringlichkeit zukomme. Gegen den Eilbeschluss ist Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.

AfD zieht mit Popularklage gegen 2G-Regelungen vor Gericht

Donnerstag, 23. Dezember, 16.09 Uhr: Mitglieder der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag haben nach eigenen Angaben eine Popularklage gegen die Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung des Freistaats Bayern eingereicht. Hauptsächlich sollen aus Sicht der Kläger die 2G-Regelungen sowie die 2G-plus-Regelungen beendet werden. Sie widersprächen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, teilte die AfD-Fraktion am Donnerstag zur Begründung mit. Eine Popularklage ist eine Besonderheit in Bayern. Sie eröffnet die Möglichkeit zum Beispiel gegen ein Gesetz vorzugehen, obwohl man selbst nicht direkt davon betroffen ist.

Verdacht auf Impfbetrug: Verdünnter Impfstoff und gefälschte Ausweise

Donnerstag, 23. Dezember, 13.02 Uhr: Zwei Ärztinnen in Niederbayern stehen im Verdacht, in zahlreichen Fällen Impfbetrug begangen zu haben. Sie sollen bei Impfgegnern die Impfpässe gefälscht, anderen Patienten verdünnten Impfstoff verabreicht sowie nicht getätigte Impfungen abgerechnet haben, wie ein Sprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) am Donnerstag sagte.

Zwei Praxen und mehrere Wohnungen seien durchsucht worden. Es gebe fünf Beschuldigte, darunter zwei Ärztinnen. Konkret sollen die Ärztinnen bei Patienten, die sich nicht impfen lassen wollten, Etiketten von entsorgten Impfstoffdosen als Bestätigung in den gelben Impfpass geklebt haben. Anderen Patienten sollen sie ohne deren Wissen verdünnten Impfstoff verabreicht haben, so der ZKG-Sprecher.

Weiter sollen in einer noch unbekannten Anzahl von Fällen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Impfungen vorgetäuscht und unberechtigterweise abgerechnet worden sein. Den Impfstoff sollen die Beschuldigten entsorgt haben. Eine Privatperson habe die Behörden auf den möglichen Betrug aufmerksam gemacht. Gegen die Beschuldigten werde nun unter anderem wegen Betrugs, vorsätzlicher Körperverletzung und unrichtiger Bescheinigung von Schutzimpfungen ermittelt.

Das Landratsamt Passau hat nach eigenen Angaben knapp 1000 Patienten für einen Antikörpertest angeschrieben, mehr als 300 hätten sich am Mittwoch testen lassen. Die Aktion dauerte am Donnerstag noch an.

Bei den Durchsuchungen stellten Beamte Dokumente sowie vorbereitete Spritzen sicher. Das Material wird laut ZKG nun untersucht.

2235 Corona-Tote in Bayern innerhalb eines Monats

Donnerstag, 23. Dezember, 9.17 Uhr: Innerhalb eines knappen Monats hat die Corona-Pandemie in Deutschland fast 10 000 Todesopfer gefordert – in Bayern waren es 2235. Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Donnerstag 71 neue Corona-Tote in Bayern, die Gesamtzahl seit Beginn der Pandemie stieg damit auf 109 749. Die Zahl von 100 000 Todesopfern war erst am 25. November überschritten worden.

In den Zahlen spiegelt sich der rasante Anstieg der Infektionszahlen im Herbst. Seit einigen Wochen gehen sowohl die Corona-Neuinfektionen als auch die Neuaufnahmen schwer kranker Covid-Patienten auf den Intensivstationen zurück, wo sich die Mehrheit der Todesfälle ereignet. Bayern hatte sowohl bei den Corona-Infektionszahlen als auch den Krankenhauseinweisungen lange weit überdurchschnittliche Werte gemeldet, seit Anfang Dezember hat sich die Lage aber leicht entspannt.

Piazolo: Schulen bei hartem Lockdown nicht zwangsläufig dicht

Donnerstag, 23. Dezember, 7.17 Uhr: Die Schulen in Bayern könnten selbst während eines harten Lockdowns wegen der Omikron-Variante geöffnet bleiben. “Präsenzunterricht ist und bleibt die oberste Maxime”, sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in München unmittelbar vor dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien am Donnerstag.

Der Minister führte drei Gründe an, die für die Beibehaltung des Lernens in den Schulgebäuden sprächen: “Erstens um den Bildungsauftrag und das Recht auf Bildung sicherzustellen, zweitens weil Schule ein Ort der sozialen Begegnung ist und drittens, weil wir durch die hohen Sicherheitsstandards und besonders durch das Testen in den Schulen geholfen haben, die letzten Wellen abzuflachen. Das haben auch Studien gezeigt.”

Deswegen wäre es dem Minister zufolge bislang kontraproduktiv gewesen, die Schulen erneut zu schließen. Eine endgültige Entscheidung könne man aber angesichts der unvorhersehbaren Entwicklungen in der Pandemie nicht treffen, betonte Piazolo. “Selbstverständlich muss man immer wieder, wenn sich Dinge neu entwickeln, die Lage neu bewerten.” Er versicherte: “Wir sind auf alle Eventualitäten gut vorbereitet.” In den letzten Monaten sei alles getan worden, um die Technik auf Vordermann zu bringen, erst vor wenigen Tagen sei ein großer Lasttest eines Videokonferenztools durchgeführt worden. Dennoch bleibe eine Erkenntnis: “Auch guter Distanzunterricht kommt, besonders in sozialer Sicht, nicht an Präsenzunterricht heran.

Inzidenzwert in Bayern fällt auf 246,0

Donnerstag, 23. Dezember, 6.52 Uhr: Die Sieben-Tage-Inzidenz im Freistaat ist abermals gesunken: Am Donnerstag meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) einen Wert von 246,0, am Vortag lag der Wert bei 255,6. Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI 5881 neue Fälle in den vergangenen 24 Stunden, 71 Menschen starben im gleichen Zeitraum am oder mit dem Coronavirus.

Die höchsten erfassten Inzidenzwerte in Bayern haben weiterhin der Landkreis und die Stadt Coburg mit 561,4 und 543,6, der Kreis Dillingen an der Donau mit 458,0 sowie die Stadt Schweinfurt mit 431,4. Den geringsten Wert meldet die Stadt Erlangen mit 138,8. Nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin liegen am Donnerstagfrüh 813 Covid-Patienten auf Intensivstationen in Bayern.

Mehr als 1,1 Millionen wöchentliche Impfungen in Bayern

Mittwoch, 21. Dezember, 17.05 Uhr: Die Zahl der Corona-Impfungen in Bayern ist zuletzt weiter gestiegen. Vergangene Woche hätten im Freistaat mehr als 1,1 Millionen Menschen Impfungen gegen das Virus erhalten, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in München. In der Woche zuvor waren es gut 66 000 Impfungen weniger gewesen. Den größten Teil der Impfungen machten zuletzt mit gut 900 000 Spritzen die Auffrischimpfungen aus.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sie Auffrischimpfungen wegen der Omikron-Variante des Coronavirus ab sofort schon nach mindestens drei statt nach sechs Monaten empfiehlt. Wer sich nach Ablauf dieser neuen Frist eine Booster-Impfung in den Impfzentren holen wolle, könne das tun, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Bisher hätten etwa 40 Prozent der Erwachsenen in Bayern Auffrischimpfungen erhalten.

Auch die Zahl der wöchentlichen Erstimpfungen stieg in Bayern nach Angaben des Gesundheitsministeriums zuletzt wieder an – von knapp 83 000 Anfang Dezember auf mehr als 100 000 in der vergangenen Woche. Es sei zwar möglich, dass die Impfbereitschaft wegen Feiertagen und Ferien wieder abnehme, sagte der Ministeriumssprecher. Wegen der neuen Stiko-Empfehlung zu Booster-Impfungen könne aber auch “ein gegenteiliger Effekt” eintreten.

Söder: “Möge der Impfstoff fließen”

Mittwoch, 22. Dezember, 13.15 Uhr: Etwa ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland hat sich schon boostern lassen – eine Menge, die Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und den Leiter des Corona-Krisenstabs im Bundeskanzleramt Generalmajor Carsten Breuer zumindest ein bisschen positiv stimmen. Die beiden haben sich am Mittwoch zusammen mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek über die aktuelle Pandemie-Lage beraten. Breuer gab sich zuversichtlich, dass es im Januar nicht zu Engpässen bei den Impfstofflieferungen kommen wird, sondern das Tempo gehalten werden kann.

Die Impfzentren in Bayern bleiben über die Weihnachtsferien geöffnet, wie Söder betonte. Auch an Hausärzte appellierte er, weiterhin Impfungen zu ermöglichen. Der neue Impfstoff von Novavax soll außerdem möglichst schnell verteilt werden, um so auch Menschen zur Immunisierung zu bringen, die einen Totimpfstoff bevorzugen. “Möge der Impfstoff fließen”, sagte Söder.

Im Anschluss an den Termin wird Breuer verschiedene Einrichtungen besuchen, darunter etwa die München Klinik.

Ansturm auf Corona-Testzentren – BRK ruft zu “Tests vorm Fest” auf

Mittwoch, 22. Dezember, 12.52 Uhr: Das Bayerische Rote Kreuz berichtet von einem Ansturm auf Corona-Testzentren und wirbt für Tests vor den Weihnachtsfeiertagen. Im Dezember seien schon jetzt 340 000 Menschen in BRK-Testzentren getestet worden, im ganzen November seien es insgesamt rund 200 000 gewesen, sagte ein BRK-Sprecher am Mittwoch. “Ich denke, wir werden die 500 000 knacken”, sagte er. “Die heiße Phase kommt erst noch.”

Das BRK betreibt im Freistaat eigenen Angaben zufolge etwa 300 Testzentren. Bei etwa 200 davon werden Termine über eine zentrale Software gemeldet. Vom 12. November zum 12. Dezember sei bei diesen die Zahl der täglichen Testungen von 2300 auf 19 000 angestiegen, sagte der BRK-Sprecher. Am Dienstag seien etwa 15 000 Menschen getestet worden, am vergangenen Sonntag 18 000 – am Wochenende sei das Aufkommen am höchsten, sagte der Sprecher.

Inzidenzwert in Bayern fällt auf 255,6

Mittwoch, 22. Dezember, 6.52 Uhr: Die Inzidenz im Freistaat sinkt wieder deutlich: Am Mittwoch meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) einn Wert von 255,6, am Vortag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 276,7. Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI 6018 neue Fälle in den vergangenen 24 Stunden, 100 Menschen starben im gleichen Zeitraum am oder mit dem Coronavirus.

Die höchsten erfassten Inzidenzwerte in Bayern haben weiterhin der Landkreis und die Stadt Coburg mit 560,2 und 555,8, der Kreis Dillingen an der Donau mit 450,7 sowie die Stadt Schweinfurt mit 450,1. Den geringsten Wert meldet der Landkreis Bayreuth mit 122,5. Nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin liegen am Mittwochfrüh 858 Covid-Patienten auf Intensivstationen in Bayern.

Söder: Weihnachts-Vorsicht statt Weihnachts-Lockdown

Dienstag, 21. Dezember, 19.55 Uhr: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Eindämmung verteidigt – insbesondere die neuen Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte, die nach Weihnachten gelten sollen. Es gebe keinen “Weihnachts-Lockdown”, betonte Söder nach den Bund-Länder-Beratungen in München, fügte aber hinzu: “Weihnachts-Vorsicht macht sicherlich Sinn.” Spätestens ab 28. Dezember soll generell eine Obergrenze von zehn Personen für Privattreffen gelten. Dies muss auch in Bayern noch in die Corona-Verordnung des Landes eingefügt werden. Söder hatte angekündigt, dass dies im Umlaufverfahren geschehen soll.

Kinobetreiber scheitert mit Eilantrag gegen 2-G-plus-Regel

Dienstag, 21. Dezember, 16.55 Uhr: Ein Kinobetreiber ist mit der Klage gegen die 2-G-plus-Regel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der Nürnberger Veranstalter hatte gegen die Regel, wonach Geimpfte und Genesene für einen Kinobesuch zusätzlich einen negativen Test vorlegen müssen, einen Eilantrag eingereicht. Dieser wurde abgelehnt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zudem war er gegen die Vorschrift angegangen, dass Kinos nur zu 25 Prozent ausgelastet werden dürfen. Der Gerichtshof lehnte den Antrag ab, weil die “wirtschaftlichen Auswirkungen (…) bei einer Folgenabwägung hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten müssten”. Aus Sicht des Gerichts seien die Maßnahmen grundsätzlich zur Infektionsbekämpfung geeignet. Aber es gebe “gewisse Zweifel”, ob die 2-G-plus-Regel mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sei. Denn der Begründung der Verordnung sei nicht zu entnehmen, wieso die Gastronomie anders als Kinos zu beurteilen seien. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Söder kündigt Rückkehr zur Testpflicht für geimpfte Schüler an

Dienstag, 21. Dezember, 15.07 Uhr: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angesichts der Gefahr durch die neue Omikron-Variante wieder eine Testpflicht auch für geimpfte Schüler angekündigt – ab Januar. “Wir müssen in der Schule, wenn es dann wieder losgehen sollte, auch Testpflichten machen dann für Geimpfte – weil zweifach geimpft ja nicht ausreicht”, sagte Söder am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Dazu müsse das Boostern bei den Jugendlichen weiter vorangebracht werden. Derzeit sind Schülerinnen und Schüler, die doppelt geimpft sind, von der regelmäßigen Testpflicht befreit. Jugendliche und Kinder ab zwölf Jahren, die sich erst in den vergangenen Wochen haben impfen lassen, haben allerdings noch gar keine Möglichkeit zu einer Booster-Impfung. Und für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren sind die Impfungen überhaupt erst angelaufen. Zu einer möglichen Verlängerung der Weihnachtsferien sagte Söder nichts. Bayern habe etwas Glück, weil die Schule im Gegensatz zu anderen Bundesländern erst am 10. Januar wieder beginne.

Söder verteidigte erneut die Entscheidung, die Ferien nicht früher beginnen zu lassen. “Wir haben ganz bewusst die Ferien nicht vorgezogen”, argumentierte er, “denn jetzt sind die Zahlen relativ weit unten, und gleichzeitig wird vor Weihnachten noch getestet”. So sollten die Schüler sicher in die Weihnachtsferien gehen können. Grundsätzlich schlug Söder vor, das gesamte Thema Anfang Januar noch einmal gemeinschaftlich unter den Ländern zu beraten. Es bleibe dabei, dass Schule eine sehr hohe Priorität habe. Aber dazu müsse man auch noch einmal eine Bewertung bekommen, wie hoch die Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler durch die neue Omikron-Variante sei.

AfD klagt erneut gegen Corona-Auflagen im bayerischen Landtag

Dienstag, 21. Dezember, 14.51 Uhr: Die AfD im bayerischen Landtag hat nach eigenen Angaben erneut Klage gegen die Corona-Auflagen in Bayerns Parlament eingereicht. Die Fraktion wehre sich damit “gegen die willkürlichen Zugangsbeschränkungen für ihre Mitarbeiter und Parlamentarier”, teilte die AfD zur Begründung am Dienstag mit. Weiter: Die “schikanösen Zutrittsvoraussetzungen” zum Plenum des Landtags seien mit den Grundsätzen des Parlamentarismus und insbesondere mit der Ausübung des freien Mandats vollkommen unvereinbar. Die AfD hat in den vergangenen Monaten wiederholt gegen den Landtag Klagen am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht – war damit aber bislang immer gescheitert.

Staatsregierung fördert PCR-Pool-Tests in Kitas bis August 2022

Dienstag, 21. Dezember, 14.19 Uhr: Die bayerische Staatsregierung verlängert das Förderprogramm zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in Kitas bis zum 31. August 2022. Die Entscheidung, in welchen Kindertagesstätten es solche Pool-Tests gibt oder wo weiterhin auf Antigen-Schnelltests gesetzt wird, liegt bislang bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Neu ist: Nun sollen Träger und Gemeinden auf eigenen Wunsch und in Eigenverantwortung PCR-Pool-Tests durchführen können. Die Kosten hierfür sollen pauschal erstattet werden. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.

Ministerpräsident: Gemischte Gefühle vor den Feiertagen

Dienstag, 21. Dezember, 12.56 Uhr: Wenige Stunden vor den Beratungen von Bund und Ländern hat das bayerische Kabinett über die Corona-Situation im Freistaat beraten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, er blicke mit gemischten Gefühlen auf die anstehenden Feiertage: Auf der einen Seite sinken die Inzidenzzahlen seit Tagen, auf den Intensivstation sind wieder etwas mehr Betten frei und mit den Booster-Impfungen gehe es gut voran. Andererseits verbreite sich die Omikron-Variante immer weiter – mit noch nicht kalkulierbaren Auswirkungen. Aus Söders Sicht würde eine erneute Feststellung der epidemischen Lage helfen. Eine Forderung, die von Seiten des neu gegründeten Expertenrates der Bundesregierung bislang nicht wieder laut geworden ist, stattdessen wird dort über Kontaktbeschränkungen rund um Silvester diskutiert. Noch während Söders Pressekonferenz wurde bekannt, dass das Robert-Koch-Institut “maximale Kontaktbeschränkungen” von sofort an empfiehlt.

Verdacht der Volksverhetzung bei Demos gegen Corona-Maßnahmen

Dienstag, 21. Dezember, 11.58 Uhr: Nach Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Nürnberg ermittelt die Polizei wegen Volksverhetzung, weil einzelne Teilnehmende antisemitische Plakate und Symbole gezeigt haben sollen. Dabei handele es sich in zwei Fällen um Schilder mit der Aufschrift “Impfen macht frei”, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Außerdem habe ein Demonstrant einen rot-schwarzen Davidstern an der Kleidung getragen.

Am Sonntag hatte das Bündnis “Schüler stehen auf” zu einer Demonstration auf dem Volksfestplatz aufgerufen, zu der nach Polizeiangaben 10 000 bis 12 000 Menschen gekommen waren. Die Polizei ordnet dieses Bündnis der “Querdenker”-Szene zu. Fast zeitgleich hatte die AfD in der Innenstadt zu einer Kundgebung mit den beiden Bundestag-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla aufgerufen, bei der die Polizei 2500 Menschen zählte. Als die AfD-Kundgebung beendet war, sahen Einsatzkräfte eine Frau mit einem Schild “Impfen macht frei”, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Bayern bewertet diesen Schriftzug als antisemitisch. Die Polizei nahm die Personalien auf und stellte das Schild sicher. Ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung sei eingeleitet worden, sagte der Polizeisprecher.

Auch gegen den Demonstranten mit dem Davidstern bei der Demonstration rund um den Volksfestplatz laufe ein solches. Bei dem zweiten Plakat, das wahrscheinlich ebenfalls bei der Großdemo zu sehen gewesen sei, liefen die Ermittlungen des Staatsschutzes noch.

Söder nennt Aufhebung der epidemischen Lage “Kardinalfehler”

Dienstag, 21. Dezember, 9.19 Uhr: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sich angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus für eine Wiederherstellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgesprochen. Deren Aufhebung Ende November sei ein “Kardinalfehler” gewesen, sagte Söder am Dienstag im Morgenmagazin der ARD. In der aktuellen Situation sei es “relativ absurd”, “zu sagen, es gäbe diese epidemische Lage nicht”. Nun mangele es an Flexibilität, um auf Entwicklungen in der Pandemie rasch reagieren zu können.

Es müsse auch dringend sichergestellt werden, dass in Deutschland genug Impfstoff zur Verfügung stehe, betonte Söder. Das Boostern müsse weitergehen. Der bayerische Ministerpräsident forderte zudem ein “rasches Signal für die Impfpflicht” von der Bundesregierung. Geklärt werden müssten ferner die Fragen, wie es im Januar mit den Schulen weitergehe und wann Genesene geboostert werden müssen, sagte er.

Bund und Länder beraten am Dienstag über mögliche weitere Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Regierungschefs und -chefinnen haben kurzfristig ein Treffen vereinbart, nachdem Experten wegen der neuen Virusvariante Omikron Alarm geschlagen hatten. Söder hatte der Bundesregierung bereits vorgeworfen, einen zu unklaren Kurs zu fahren und forderte dazu auf, die ausgelaufene epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder herzustellen. Dies ermögliche ein einfacheres und schnelleres Handeln in Notsituationen.

Inzidenzwert fällt auf 276,7

Dienstag, 21. Dezember, 6.57 Uhr: Die Inzidenz im Freistaat sinkt weiter. Am Dienstag meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 276,7 – am Vortag lag sie bei 285,2 und vor einer Woche noch bei 382,6. Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI 2153 beue Fälle in den vergangenen 24 Stunden, 87 Menschen starben im gleichen Zeitraum am oder mit dem Coronavirus.

Die höchsten erfassten Inzidenzwerte in Bayern haben die Stadt und Landkreis Coburg mit 612,1 und 600,7, die Stadt Schweinfurt (493,3) sowie die Kreise Kronach (476,2) und Unterallgäu (464,5). Nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin liegen am Dienstagfrüh 866 Covi-Patienten auf Intensivstationen in Bayern.

Testpflicht für Kinder im ÖPNV während der Ferien

Montag, 20. Dezember, 18.48 Uhr: Ungeimpfte Schüler ab sechs Jahren brauchen in den anstehenden Weihnachtsferien einen negativen Schnelltest, wenn sie den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) nutzen wollen. Das berichtete Antenne Bayern am Montag und verwies auf eine entsprechende Regelung. Im kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, dass Schüler nur außerhalb der Ferienzeit von der sogenannten 3G-Regel im öffentlichen Personenverkehr – also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete – ausgenommen sind. Das bayerische Gesundheitsministerium teilte dem Radiosender mit: Die Ausnahme, dass Schüler in den Ferienzeiten nicht als getestet gelten, sei erst “in letzter Minute durch Änderungsanträge der Ampelkoalition” in das Gesetz gekommen. Bayern habe auf die Ausgestaltung keinen Einfluss gehabt.

Grünen-Bundestagsabgeordneter Dieter Janecek aus München sagte dem Radiosender: “Gerade in ländlichen Räumen lässt sich das nur schlecht umsetzen, wenn Sie zum Beispiel erst zur Teststation fahren müssen und dafür einen Bus brauchen. An diese Regel sollte man nochmal rangehen”. Kinder unter zwölf Jahren sollten von einer Testpflicht im ÖPNV ausgenommen werden, sagte er. Kinder hätten in der Pandemie schon mehr als genug gelitten. Die Maßnahmen müssten so getroffen werden, dass Familien davon am wenigsten betroffen sind.

Verwaltungsgerichtshof: 2-G-Regel gilt nicht für Spielzeugläden

Montag, 20. Dezember, 16.03 Uhr: Spielzeugläden in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen damit auch nicht der 2-G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am vergangenen Freitag entschieden. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen wurden Ladengeschäfte “zur Deckung des täglichen Bedarfs”.

Wie der Verwaltungsgerichtshof am Montag mitteilte, hatte der Inhaber eines Spielwarengeschäfts einen Eilantrag hiergegen gestellt. Die Richter lehnten den Eilantrag als unzulässig ab – aber nur, weil der Kläger gar nicht betroffen sei. Denn die Staatsregierung hatte als Ausnahmen von der 2-G-Regel einerseits Läden der eindeutig notwendigen Grundversorgung wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken aufgezählt – andererseits aber auch Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe, die eindeutig nicht zur täglich notwendigen Grundversorgung gehören.

Für Kinder aber hätten Spielzeugläden – zumal in der Weihnachtszeit – mindestens dieselbe Bedeutung wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte, erklärten die Richterinnen und Richter nun. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2-G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen. Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) in Köln begrüßte die Entscheidung und forderte ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Weitere Spielwarenhändler in anderen Bundesländern prüften jetzt, ebenfalls Klage einzureichen. 2G und Lockdowns im Einzelhandel seien “ein Irrweg”, sagte BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. Händler würden aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit benachteiligt. So erwirtschafteten etwa Spielwarenhändler im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes.

Derzeit 68 Omikron-Fälle in Bayern bestätigt

Montag, 20. Dezember, 14.29 Uhr: Bayern will bei möglichen neuen Vorkehrungen im Kampf gegen die Omikron-Variante des Coronavirus nicht vorpreschen. Der Freistaat werde aber alle Maßnahmen mittragen, die gemeinsam von Bund und Ländern getroffen werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag nach einer Sitzung des CSU-Parteivorstandes in München. In Bayern seien derzeit 68 Omikron-Fälle bestätigt, es gebe 123 weitere Verdächstfälle. Bayern habe viele Maßnahmen bereits getroffen, die in anderen Bundesländern noch ausstünden.

Söder nannte die Schließung von Clubs und Discotheken als Beispiel. Weitere Schritte müssten auf der Grundlage der Aussagen von Experten einheitlich getroffen werden. Beispielsweise müsse auch geklärt werden, wie mit den Schulen umgegangen werden muss, sollte sich bewahrheiten, dass die Omikron-Variante sich stärker auch auf Kinder und Jugendliche niederschlage, sagte Söder. Er kündigte für Bayern an, die Impfzentren auch über die Weihnachtsfeiertage offen halten zu wollen. Auch in Arztpraxen solle möglichst weiter geimpft werden.

Er erwarte sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag auch eine klarere Einschätzung über die in Nachbarländern wie den Niederlanden oder Dänemark bereits getroffenen Maßnahmen, sagte Söder. Beide Nachbarn haben einen strikten Lockdown zum Schutz vor der deutlich ansteckenderen Omikron-Variante verhängt. Söder warf der Bundesregierung vor, einen zu unklaren Kurs zu fahren, und forderte dazu auf, die ausgelaufene epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder herzustellen. Dies ermögliche ein einfacheres und schnelleres Handeln in Notsituationen.

Einreise aus Großbritannien: PCR-Test für Bayern notwendig

Montag, 20. Dezember, 6.32 Uhr: Wegen der erneuten Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet gilt für Menschen, die aus der Region nach Bayern einreisen, eine verschärfte Testregel. “Für Einreisende aus Virusvariantengebieten reicht nach der bayerischen Allgemeinverfügung als Testnachweis ein bloßer negativer Antigentest nicht mehr aus”, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntagabend. Sie müssten sich zusätzlich bei oder unverzüglich nach der Einreise mittels PCR-Test testen lassen und bräuchten einen entsprechenden Testnachweis.

Für Einreisende mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Bayern würden zusätzlich weitere solche Testungen an Tag 5 und Tag 13 der Quarantäne angeordnet. Diese Verschärfung galt den Angaben zufolge bislang nur bei Einreisen aus Südafrika und den dort angrenzenden Ländern. Sie werde nunmehr auf alle Virusvariantengebiete, also auch auf Einreisende aus Großbritannien, ausgedehnt.

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