Corona aktuell: Inzidenz bei 1714 – Politik

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet 92 314 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 64 Fälle weniger als am Montag vor einer Woche, als 92 378 positive Tests gemeldet wurden. Insgesamt liegt damit in Deutschland die Zahl der bestätigten Infektionen bei mehr als 18,77 Millionen. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 1714 von 1709 am Vortag. 13 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 126 929.

Die Zahlen haben allerdings nur begrenzt Aussagekraft. Experten gehen von einer hohen Zahl von Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Testkapazitäten und Gesundheitsämter sind vielerorts am Limit, Kontakte werden nur noch eingeschränkt nachverfolgt. Deshalb bilden wir im SZ-Corona-Dashboard einen Mittelwert aus den Meldungen der vergangenen sieben Tage ab, der Schwankungen von Tag zu Tag ausgleichen soll. Mehr Informationen dazu finden Sie im Transparenz-Blog, weitere Daten und Grafiken zur Pandemie hier. (21.03.2022)

Erste bundesweite Corona-Schutzregeln fallen weg

Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen fallen erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weg. So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn seit diesem Sonntag keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter. Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.

Die 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln hatten knapp vier Monate lang gegolten. Sie entfallen nun nach Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte. Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale “Hotspots” können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Bei den Ländern ist die Neuregelung auf scharfe Kritik gestoßen. (20.03.2022)

DGB: Rasche Lockerungen zurücknehmen

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert eine rasche Rücknahme von Corona-Lockerungen. “Wir haben Rekord-Inzidenzen, und im Herbst kann sich die Lage noch einmal verschlechtern”, sagt Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe laut einem Vorabbericht. Er plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. Unter den Bedingungen der Pandemie solle die Homeoffice-Pflicht beibehalten werden. “Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird.” Es genüge nicht, wenn die Arbeitnehmer höchstens einen Test pro Woche kostenfrei bekämen. Die Pflicht, in den Betrieben zwei Tests pro Woche anzubieten, habe sich bewährt. (20.03.2022)

China meldet erste Corona-Todesfälle seit mehr als einem Jahr

Erstmals seit Januar 2021 hat China wieder neue Corona-Todesfälle außerhalb Hongkongs gemeldet. Die nationale Gesundheitskommission teilte mit, zwei Infizierte seien in der nordöstlichen Provinz Jilin an den Folgen ihrer Viruserkrankung gestorben. Unabhängige Experten haben allerdings Zweifel an den offiziellen Angaben aus Peking zu Infektions- und Todeszahlen. Demnach hätte es den bis dato letzten Todesfall am 25. Januar 2021 gegeben.

Ungeachtet der vermuteten Untertreibung durch die staatliche Zensur meldeten Chinas Behörden zuletzt die höchsten Infektionszahlen seit Ende der ersten Corona-Welle in Wuhan im Frühjahr 2020. So wurden am Freitag 3870 Ansteckungen in insgesamt 16 Regionen des Landes registriert, wobei die Fälle aus Hongkong nicht mit eingerechnet sind. Im internationalen Vergleich sind die Zahlen zwar nach wie vor gering, doch aufgrund der strengen Null-Covid-Strategie reagieren die Behörden auch auf kleinere Ausbrüche umgehend mit Ausgangssperren, Massentests, Transportbeschränkungen und Quarantäne-Vorschriften.

Derzeit sind etliche Millionen Chinesen von flächendeckenden Lockdowns betroffen – darunter auch in Shenzhen und Teilen von Shanghai, zwei wichtigen Wirtschaftsmetropolen. In der Hauptstadt Peking wurden ebenfalls mehrere Wohnsiedlungen abgeriegelt, in denen Tausende Menschen leben.

In der Sonderverwaltungszone Hongkong ist die Corona-Situation seit über einem Monat außer Kontrolle. Mittlerweile haben sich laut offiziellen Zahlen insgesamt über eine Million der insgesamt siebeneinhalb Millionen Einwohner mit Corona angesteckt, mehr als 95 Prozent davon während der jüngsten Infektionswelle seit Anfang Februar. Zudem sind mehr als 5000 Menschen an dem Virus gestorben, wie es heißt. (19.03.2022)

Österreich führt Maskenpflicht in Innenräumen wieder ein

Knapp zwei Wochen nach der Aufhebung zahlreicher Corona-Schutzmaßnahmen zieht Österreich angesichts stark steigender Infektionszahlen die Zügel wieder an. Ab Mitte nächster Woche müssen in öffentlichen Innenräumen wieder FFP2-Masken getragen werden, wie Gesundheitsminister Johannes Rauch ankündigt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Österreich bei 3600. Weil sich auch immer mehr Pflegekräfte anstecken und in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Personalmangel immer akuter wird, sollen die Quarantäneregeln gelockert werden. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss zurzeit fünf Tage zu Hause bleiben und darf die Wohnung oder das Haus nicht verlassen. Nach Angaben von Rauch wird überlegt, ob Beschäftigte in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen mit Maske arbeiten gehen sollen oder die Quarantänedauer verkürzt wird. Dazu werde an diesem Wochenende eine Verordnung ausgearbeitet. (18.03.2022)

Von Sonntag an gelten in Deutschland neue Corona-Regeln

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für weitgehende Lockerungen der bundesweiten Corona-Auflagen verabschiedet. Dafür stimmte am Freitag die Mehrheit der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen. Später passierte das Gesetz auch den Bundesrat – unter offenem Protest der Ländervertreter.

Auch die Union im Bundestag kritisierte die neuen Regelungen scharf: Sie erzeugten ein Wirrwarr, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge bei der abschließenden Beratung im Bundestag. Sorge wies auf die heftige Kritik der Länder-Regierungschefs hin, die diese am Vortag in einer Spitzenrunde mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) geübt hatten. “Es ist ein absolutes Novum in der Geschichte, dass 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dieser Bundesregierung in Protokollerklärungen sagen, dass es so nicht geht”, sagte Sorge. Die Koalition habe nicht geklärt, wann genau eine Kliniküberlastung drohe. Dies ist das von der Ampel vorgesehene hauptsächliche Kriterium dafür, dass die Länder für Hotspots bestimmte Schutzmaßnahmen beschließen können. Das Gesetz sei “ein einziger unscharfer Rechtsbegriff”, klagte Sorge.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Neuregelungen. Es handele sich um einen “schweren Kompromiss”, sagte der SPD-Politiker. Man müsse aber die rechtliche Lage beachten. “Wir können nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, um eine kleine Gruppe von Impfunwilligen” oder von Menschen, die die Corona-Maßnahmen nicht mittragen, zu schützen.

Durch die Omikron-Variante sei eine flächendeckende Überlastung der Kliniken nicht mehr zu befürchten. Lauterbach wies darauf hin, dass in Gebieten, wo dies zu erwarten sei, die sogenannte Hotspot-Lösung mit schärferen Maßnahmen zum Einsatz kommen kann. Das sei der richtige Kompromiss. Sollte sich die Lage ändern sei man jederzeit bereit, das Infektionsschutzgesetz erneut anzupassen.

Wegen der Kritik, das neue Gesetz sei unklar formuliert, nahm er den FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann in die Verantwortung: “Der Bundesjustizminister hat hier mit mir verhandelt und bürgt hier quasi für die Rechtssicherheit des Gesetzes. Daher glaube ich, das wird funktionieren”, sagte Lauterbach im Deutschlandfunk.

Die Grünen als Koalitionspartner machten deutlich, dass sie selbst unzufrieden sind mit dem Gesetzentwurf, den Lauterbach und Buschmann ausgehandelt haben. Es sei kein Geheimnis, dass sie sich mehr gewünscht hätten, sagte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. Auf die Länder komme nun eine große Verantwortung zu, die vorgesehene Übergangsfrist bis 2. April sowie die Regelungen für sogenannte Hotspots mit hohen Infektionszahlen zu nutzen. “Wenn die neuen Maßnahmen nicht ausreichen werden, müssen wir nachsteuern.”

Die bisherige Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen der Länder läuft am Samstag aus. Von Sonntag an können die Landesregierungen nur noch eine Maskenpflicht im Nahverkehr, in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen sowie eine Testpflicht in diesen Einrichtungen und in Schulen beschließen. Zudem bleibt die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen bestehen. Darüber hinaus werden Vorschriften nur noch in sogenannten Hotspots möglich sein: Hier können die Länder dann eine Maskenpflicht in weiteren Bereichen, Hygienevorschriften, Abstandsregeln oder Zugangsvorschriften wie eine 2-G- oder eine 3-G-Regel anordnen. Alle Länder wollen zunächst noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und aktuell geltende Schutzregeln bis längstens zum 2. April aufrechterhalten. (18.03.2022)

Empörung über Vorgehen der Bundesregierung

Das neue Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition empört weiterhin manche Landesregierungen. Das Gesetz sei inhaltlich “Murks”, das Vorgehen der Bundesregierung “unsäglich”, sagte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in der Sondersitzung des Bundesrats. Der Bund habe die Länder schlicht nicht mitreden lassen wollen, er habe allenfalls das Mindestmaß an formaler Beteiligung gewahrt. Doch nun könnten diese noch nicht einmal den Vermittlungsausschuss anrufen – weil das alte Gesetz am morgigen Samstag ausläuft.

Bund und Länder hätten die Pandemie-Bekämpfung zwei Jahre lang als gemeinsame Aufgabe begriffen, das habe die Bundesregierung nun aufgekündigt, sagte Bouffier. Den Gesetzentwurf habe das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch vergangener Woche um 1.48 Uhr an die Länder verschickt mit der Bitte, bis 10 Uhr Stellung zu nehmen. In 23 Jahren Zugehörigkeit zum Bundesrat habe er ein solches Verfahren noch nie erlebt. Bouffier rief den Bundesrat dazu auf, das “nicht einfach” hinzunehmen, der Ländervertretung drohe andernfalls die “Selbstverzwergung”.

Er griff Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber auch wegen dessen Äußerung an, die Länder müssten nun in den “Krisenmodus” kommen. “Was geht in ihm eigentlich vor?”, fragte Bouffier. “Wir machen seit zwei Jahren Krisenmodus”, der Bund aber trage für “so gut wie gar nichts” Verantwortung. Bereits am Vortag war bei der Ministerpräsidentenkonferenz großer Unmut der Länder laut geworden.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) warf der Bundesregierung Wortbruch vor, weil sie nicht mit den Ländern zusammengearbeitet habe. Zudem hätten Vertreter der Regierung in Medien gesagt, die Länder könnten sich nun nicht mehr hinter dem Bund verstecken. “Das ist, als wenn ich noch ein Ohrfeige dazu kriege. Ich will mich hinter niemandem verstecken, ich will Pandemieabwehr betreiben”, sagte Ramelow. (18.03.2022)

Corona legt Bundestagspräsidium weitgehend flach

Anstrengende Tage für zwei Bundestags-Vizepräsidentinnen: Petra Pau (Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) haben drei Tage lang die Sitzungen des Parlaments komplett alleine leiten müssen. Denn der Rest des Bundestagspräsidiums ist im Krankenstand. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ist wegen eines positiven Corona-Tests in häuslicher Isolation, auch die Vizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) und Aydan Özoguz (SPD) fallen wegen Corona aus. Vizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU) ist anderweitig erkrankt, wie es heißt. Mithin blieben nur Pau und Göring-Eckardt, die die Plenarsitzungen am Mittwoch, Donnerstag und Freitag leiten konnten – dafür waren insgesamt etwa 30 Stunden angesetzt. Pau und Göring-Eckardt wechselten sich in etwa zweistündigen Schichten ab. (18.03.2022)

Das RKI appelliert an die Eigenverantwortung

Angesichts des zuletzt wieder kontinuierlich zunehmenden Infektionsgeschehens in Deutschland hält das Robert Koch-Institut (RKI) weiterhin vor allem das Verantwortungsbewusstsein und Kontaktverhalten der Menschen für wegweisend. “Der weitere Verlauf der Pandemie hängt davon ab, ob sich größere Teile der Bevölkerung weiterhin verantwortungsbewusst verhalten beziehungsweise in welchem Umfang mögliche infektionsrelevante Kontakte zunehmen”, heißt es im Corona-Wochenbericht des RKI vom Donnerstagabend.

“Es herrscht weiterhin ein sehr hoher Infektionsdruck in der Bevölkerung”, schreiben die Experten in dem Bericht. Demnach sind die Sieben-Tage-Inzidenzen in allen Altersgruppen erneut angestiegen, insbesondere stark bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Zahl der Arztbesuche in Deutschland wegen Corona in der vergangenen Woche sei in allen Altersgruppen mit Ausnahme der 0- bis 4-Jährigen wieder gestiegen.

Eine Zunahme der schweren Krankheitsverläufe betreffe insbesondere die Altersgruppe der ab 80-Jährigen, heißt es. Zudem verweisen die Experten auf die wieder deutlich angestiegene Zahl der in der vergangenen Woche durchgeführten Laboruntersuchungen. Es seien aber noch weitere Testkapazitäten vorhanden.

Der noch leichter übertragbare Omikron-Subtyp BA.2 ist in Deutschland demnach weiter rasch auf dem Vormarsch und mittlerweile für eine Vielzahl der Infektionen verantwortlich. Bis zum Ende der ersten Märzwoche ist dem Bericht zufolge der Anteil von BA.2 an einer Stichprobe auf etwa 62 Prozent gestiegen. In der Woche zuvor hatte der Wert noch bei etwa 50 Prozent gelegen.

Die leichtere Übertragbarkeit von BA.2, die Rücknahme kontaktreduzierender Maßnahmen und ein verändertes Verhalten der Bevölkerung seien mutmaßlich der Grund, warum die Zahl der übermittelten Infektionen in der letzten Woche erneut deutlich angestiegen sei, schreiben die Experten. Konkret stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz demnach in der Woche bis zum 13. März im Vergleich zur Vorwoche um 22 Prozent an, in allen Bundesländern bis auf Berlin waren teils deutlich steigende Fallzahlen zu verzeichnen. (18.03.2022)

Moderna beantragt US-Zulassung für zweiten Booster

Der US-Pharmahersteller Moderna hat bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA die Notfallzulassung für eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung für Erwachsene beantragt. “Dieser Antrag stützt sich zum Teil auf kürzlich veröffentlichte Daten, die in den Vereinigten Staaten und Israel nach dem Auftauchen von Omikron gewonnen wurden”, teilte das Unternehmen mit. Anfang der Woche hatten die Hersteller Biontech und Pfizer ebenfalls die Notfallzulassung für einen zusätzlichen Booster, also die insgesamt vierte Dosis, beantragt – allerdings nur für Menschen ab 65 Jahren.

Laut Moderna gilt der Antrag für alle Menschen ab 18 Jahren, damit Gesundheitsbehörden den den angemessenen Einsatz einer zweiten Auffrischungsimpfung festlegen könnten – etwa für diejenigen, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung ein höheres Risiko für Covid-19 hätten. Moderna erklärte außerdem, Forschungsdaten hätten die Wirksamkeit des Corona-Impfstoffs bestätigt. Für einen speziell auf die Omikron-Variante zugeschnittenen Booster liefen weiter klinische Studien. (18.03.2022)

Mehr als 100 Corona-Fälle in JVA Oldenburg

In der Justizvollzugsanstalt Oldenburg sind nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung mehr als 100 Gefangene und Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das bestätigte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums der Zeitung. Seit dem 9. März sei bei 98 Insassen und 18 Beschäftigten eine Infektion per PCR-Test nachgewiesen worden. Die Testung war nach einzelnen Fällen angeordnet worden. “Die Gefangenen haben ganz überwiegend einen leichtgradigen Krankheitsverlauf; einige gaben an, gar nichts zu merken”, hieß es aus dem Ministerium. Es gebe keinen Fall mit schweren Symptomen. Insgesamt seien 300 Menschen in der JVA Oldenburg inhaftiert. (18.03.2022)

Wüst hält neues Gesetz für “rechtlich unsicher und praktisch nicht umsetzbar”

Mehrere Ministerpräsidenten haben in der Beratung mit Kanzler Olaf Scholz nach Angaben aus Teilnehmerkreisen am Donnerstag massive Kritik am Corona-Kurs der Ampel-Koalition geübt. Als Scholz schließlich nach den Beratungen vor die Presse trat, klang die Sache etwas harmonischer. Er sprach von “konstruktiven Diskussionen”. Mit Blick auf das neue Infektionsschutzgesetz, das Bundestag und Bundesrat am Freitag verabschieden sollen, räumte er ein, “die Länder wünschen sich mehr”. Aus Scholz’ Sicht ist das neue Gesetz dennoch eine gute rechtliche Grundlage, auf der für die Zukunft aufgebaut werden könne. “Nun treten wir auch in eine neue Phase der Pandemie ein, in der wir, wie fast alle unsere Nachbarländer auf die meisten Schutzmaßnahmen verzichten werden”, sagte Scholz.

Die Corona-Pandemie sei nicht vorbei, darüber sei man sich einig, betonte er. Eine gute Nachricht sei jedoch, dass die Lage in den Krankenhäusern weniger dramatisch sei, als sie bei einem solchen Anstieg hätte erwartet werden können. Wer geimpft oder geboostert sei, könne zudem auf einen milden Verlauf hoffen. Das Infektionsschutzgesetz trage auch diesem Umstand Rechnung.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, aufgrund seiner Corona-Infektion online zugeschalten aus Jerusalem, übte hingegen deutliche Kritik – und dürfte damit die Stimmung unter den Länderchefs treffend wiedergegeben haben. “Die Länder haben im Februar gemeinsam alle parteiübergreifend gesagt, dass wir auch über den März hinaus Möglichkeiten für einen Basisschutz brauchen.” Zur Pandemiebekämpfung brauche es darüber hinaus kurze Reaktionszeiten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bringe das exakte Gegenteil. Er sei viel zu kompliziert, um schnell reagieren zu können. Wüst sprach von langen Verfahren und hohen Hürden, “für so grundlegende Schutzmaßnahmen wie den Abstand und Maske.” Sein Fazit zu den neuen Regelungen: sie seien “rechtlich unsicher und praktisch nicht umsetzbar”.

Wüst kritisierte außerdem, dass der Bund das Gesetz – entgegen anderslautender Versprechen – ohne eine frühzeitige Beteiligung der Länder konzipiert habe. “Und das obwohl die Länder maßgeblich für den Vollzug zuständig sind”. Die Kritik an Maßnahmen und Verfahren seien während der Beratungen länderübergreifend gewesen, so Wüst.

Während der Ministerpräsidentenkonferenz sollen Landeschefs von Linken, SPD, Grünen und der Union der Regierung übereinstimmend vorgeworfen haben, mit dem neuen Infektionsschutzgesetz aus der zweijährigen gemeinsamen Pandemiebekämpfung auszusteigen.

“Einen solchen Umgang mit den Ländern hat es noch nie gegeben”, habe etwa Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisiert. Niedersachsens Landeschef Stephan Weil (SPD) sagte nach Angaben von Teilnehmern, das Abschieben aller Verantwortung auf die Länder sei nicht vertretbar. “Das Verfahren ist schlicht unsäglich”, habe Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) angemerkt. Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) habe gesagt, dass sie den Frust der Kollegen verstehen könne. Die Abschaffung der Maskenpflicht sei schlicht falsch. (17.03.2022)

Kontroverse Debatte zur allgemeinen Impfpflicht im Bundestag

Die Frage einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland hat im Bundestag zu einer kontroversen Debatte geführt. “Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Impfpflicht tot”, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Sepp Müller. Im Bundestag gebe es keine Mehrheit für sie. Müller warb für die entsprechende Initiative seiner Fraktion, nur diese sei mehrheitsfähig: CDU und CSU haben vorgeschlagen, von einer allgemeinen Impfpflicht erst einmal abzusehen. Diese könnte nur stufenweise kommen, wenn neue, gefährlichere Virusvarianten aufträten und zugleich die Impfquote zu niedrig bleiben sollte.

Etwa ein Drittel der Abgeordneten sollen hinter einer Initiative für eine Impfpflicht jedes Volljährigen stehen. In ihrem Namen sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens, ohne diesen Schritt werde die Impfquote weiter zu niedrig bleiben. “Warten Sie nicht ab”, warb sie mit Blick auf die Union, “gehen Sie mit uns den Weg der Vorsorge.” Manuel Höferlin (FDP) warb mit Nachdruck für die Corona-Impfung, eine Verpflichtung dazu sei aber der falsche Weg. “Statt Zwang wäre Einsicht das Gebot der Stunde.” Höferlin unterstützt einen überfraktionellen, mehrheitlich aber von FDP-Abgeordneten getragenen Antrag gegen die Impfpflicht. Auch die AfD hat einen solchen eingebracht.

Andrew Ullmann warb für seinen Entwurf mit den Worten, dieser baue Brücken. Die Gruppe um den FDP-Politiker will eine verpflichtende Aufklärung über die Corona-Impfung für jeden. Und um “Impflücken” bei besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schließen, käme womöglich eine Pflicht ab einem Alter von 50 Jahren infrage.

Auch zwei Bundesminister ergriffen das Wort, beide warben vehement für die Impfpflicht ab 18: “Die Freiheitsinterpretation der wenigen darf nicht zur permanenten Freiheitseinschränkung der vielen führen”, sagte Robert Habeck (Grüne), Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) klagte, die Ungeimpften trügen “die Verantwortung dafür, dass wir nicht weiterkommen”. Mit der Impfpflicht habe man die Chance, aus der Pandemie herauszukommen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach sich am Donnerstag erneut für die allgemeine Impfpflicht aus – aber nicht in der Debatte, sondern nur via Twitter.

Beim Thema Impfpflicht ist im Bundestag eine Abstimmung ohne Fraktionszwang vorgesehen. Auf dem Tisch liegen mehrere Vorschläge:

Impfpflicht ab 18: Der Vorschlag kommt von einer Gruppe um den Grünen-Politiker Janosch Dahmen und den stellvertretenden SPD-Fraktionschef Dirk Wiese. Laut Baehrens haben sich ihm 237 Abgeordnete verschiedener Parteien angeschlossen, also fast ein Drittel des Bundestags. Nach diesem Gesetzentwurf würde eine Impfpflicht vom 1. Oktober an greifen und wäre bis Ende 2023 befristet.

Mögliche Impfpflicht ab 50: Eine Abgeordnetengruppe um den FDP-Gesundheitspolitiker Ullmann spricht sich für eine Beratungspflicht und eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren aus. Dem haben sich laut Ullmanns Büro bisher 45 Politiker angeschlossen. Ungeimpfte Erwachsene sollen zunächst zu einer ärztlichen Pflicht-Impfberatung. Je nach Corona-Lage und Stand der Impfkampagne könnte der Bundestag später in einem zweiten Schritt eine Impfpflicht ab 50 beschließen – befristet bis Ende 2023.

“Impfvorsorgegesetz”: CDU und CSU machen als Fraktion einen eigenen Vorschlag. Sie wollen ein Impfregister aufbauen, damit klar wird, wer geimpft ist und wer gezielt angesprochen werden müsste. Einen Impfpflichtbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die Union ab und spricht sich stattdessen für einen “gestuften Impfmechanismus” aus. Dieser könnte eine Impfpflicht vorsehen, aber nur für besonders gefährdete Bevölkerungs- und Berufsgruppen.

Anträge gegen die Impfpflicht: Einen Antrag gegen die Einführung einer Impfpflicht hat eine Abgeordnetengruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki eingebracht. Dem haben sich nach Angaben aus Kubickis Büro 50 Abgeordnete verschiedener Parteien angeschlossen. Daneben hat auch die AfD einen Antrag gegen die Einführung einer Impfpflicht eingebracht. (17.03.2022)

BGH: Kein Anspruch auf Entschädigung bei Corona-Schließung

Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Er wies in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab, der im Frühjahr 2020 weitgehend schließen musste.

Hilfeleistungen für von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Die nähere Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. In der Pandemie sei der Staat dieser Verpflichtung durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen.

Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat grundsätzlichen Charakter. Die Land- und Oberlandesgerichte orientieren sich in aller Regel daran. Dort sind nach Herrmanns Worten bundesweit viele ähnliche Verfahren anhängig.

Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste wochenlang schließen. Das traf auch den Betrieb des Klägers, das Schloss Diedersdorf südlich von Berlin. Eigentümer Thomas Worm und seine Tochter Salina beziffern ihre Einbußen mit 5438 Euro am Tag – durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Die Familie bekam zwar 60 000 Euro Soforthilfe. Aber diese Summe deckt gerade einmal elf Tage ab, wie ihr Anwalt vorrechnete. Die Worms wollten erreichen, dass das Land Brandenburg ihnen eine Entschädigung von mindestens 27 000 Euro zahlen muss. Ihre Klage hatte am Landgericht Potsdam und am Oberlandesgericht Brandenburg keinen Erfolg. Nun wies der BGH auch die Revision zurück. (17.03.2022)


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