Zigaretten-Fakten: Wo eine Schachtel 24 Euro kostet und wo Raucher 3000 Kippen rauchen

Verdeckte Schockbilder bei Zigarettenautomaten an Supermarktkassen beschäftigen erneut den Bundesgerichtshof. Die höchsten deutschen Zivilrichter verhandelten in Karlsruhe zum dritten Mal über eine Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei. Sie stört sich daran, dass an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren.

Muss ein Schockbild am Automaten sichtbar sein?

Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Die Frage ist: Reicht es, wenn der Kunde die Fotos beim Bezahlen sieht oder muss ein Schockbild schon am Automaten sichtbar sein? Das Landgericht und das Oberlandesgericht München erkannten keinen Verstoß gegen das Verdeckungsverbot der Warnhinweise, weil die ganzen Verpackungen verdeckt waren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Verfahren 2020 und noch einmal 2022 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen zur Auslegung der Tabakrichtlinie vorgelegt. Dieser entschied im März dieses Jahres, dass die Schockbilder nicht zwangsläufig zu sehen sein müssen, wenn die Päckchen in einem Automaten von außen nicht sichtbar sind. Wann ein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.

Wirken Schockbilder?

Die genannte Schockbilder auf Zigaretten sind seit dem 20. Mai 2016 Pflicht in Deutschland. Studien zeigen, dass sie durchaus abschreckende Wirkung haben, wenn auch nicht immer im erhofften Maße. Laut der DAK-Krankenkasse halten sie vor allem Jugendliche vom Rauchen ab, die noch nie eine Zigarette angefasst haben. Raucher dagegen schrecken die Motive von Lungenkarzinomen, Qualm ausgesetzten Kindern und sterbenden Menschen aber nicht so sehr.

Quellen: DPA, StatistaDrugcom, ZigarettenverbandE-Zigarette24.com, Deutsche Apotheker-Zeitung, BUND, Tagesschau, Reemtsma

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