Waldbrände auf Rhodos und Korfu: Können Reisende ihren Urlaub deswegen kostenfrei stornieren?

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Waldbrände auf Rhodos, Unwetter in Italien: Können Reisende ihren Urlaub deswegen kostenfrei stornieren?

Auf Rhodos und Korfu herrschen derzeit verheerende Waldbrände. 

© Toa55 / Getty Images

Die Waldbrände auf Rhodos und Korfu wüten weiter und halten Bewohner und Besucher gleichermaßen auf Trab. Aber was bedeutet das für geplante Reisen auf die griechischen Inseln – können sie kostenlos storniert werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. 

Eine Hitzewelle hat die Länder am Mittelmeer derzeit fest im Griff, Waldbrände stürzen die griechischen Inseln Rhodos und Korfu in die Krise und extreme Unwetter erschüttern Italien. In diesem Sommer spielt das Wetter an vielen Orten Europas verrückt. Beliebte Reiseziele werden zum Risikogebiet, statt Sonne satt und angenehme Temperaturen herrscht vielerorts Chaos. Aber ist das ein Argument, den geplanten Urlaub kostenlos zu stornieren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen im Überblick. 

Waldbrände, Unwetter und Hitzewelle: Kann ich meine Reise jetzt kostenlos stornieren?

Wer bei 40 Grad und mehr lieber Urlaub auf Balkonien macht, als das Kolosseum in Rom zu besuchen, kann seine Reise nicht mehr kostenlos stornieren. Natürlich können Urlauber:innen eine Pauschalreise immer vor Reiseantritt stornieren, allerdings kann der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen, so die Regelung im Reisevertragsrecht (§651h Abs.1 BGB). Das Gesetz sieht zwar kostenfreie Stornierungen vor – dies betrifft aber Fälle, in denen ein für die Urlauber:innen unkalkulierbares Ereignis eingetreten ist. Hitzewellen sind in Südeuropa in den Sommermonaten jedoch keine Seltenheit– im Sommer klettert das Thermometer dort nicht selten auf über 40 Grad.

Bei den Waldbränden in Griechenland sieht das allerdings etwas anders aus. Laut Verbraucherzentrale sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Grundvoraussetzung für eine kostenlose Stornierung der Reise. Dazu zählen auch Naturkatastrophen wie die Waldbrände auf Rhodos und Korfu oder die Extremwetterlage in Italien. Allerdings hängt es auch davon ab, wie akut das Reiseziel konkret von den Ereignissen betroffen ist. Wenn das Feuer in unmittelbarer Nähe des Urlaubsortes wütet, dann ist eine kostenfreie Stornierung möglich und der Reiseveranstalter muss innerhalb von 14 Tagen den Reisepreis erstatten. Sollte Italien wirklich den Notstand ausrufen, dann ist auch das ein weiteres Argument für eine kostenfreie Stornierung. Allerdings gilt es auch hier, die individuelle Betroffenheit des Reisezieles zu checken – im Zweifel durch den direkten Austausch mit dem Anbieter. 

Viele Reiseveranstalter haben die Reisen nach Rhodos und Korfu in den letzten Tagen ohnehin bereits abgesagt und die betroffenen Kunden informiert. Wenn der Brand ausbricht, während man schon vor Ort ist muss der Reiseveranstalter übrigens auch dafür sorgen, dass man wieder nach Hause kommt. Individualreisende hingegen müssen sich selbst um die Heimreise kümmern. 

Was ist, wenn bei 40 Grad der angegebene Pool fehlt?

Wenn im Hotel der Pool fehlt oder die Klimaanlage ausfällt, ist es für eine Stornierung meist zu spät. Pauschalurlauber:innen müssen sich mit Mängeln aber nicht zufrieden geben, sie können eine Reisepreisminderung verlangen. Wichtig: Den Mangel sofort beim Reiseveranstalter melden – wer den fehlenden Pool drei Tage lang hinnimmt, bekommt für diese drei Tage auch kein Geld zurück, so Stiftung Warentest. Um wie viel der Reisende den Gesamtreisepreis mindern kann, hängt vom Mangel ab. Einen guten Anhaltspunkt bietet die Preisminderungstabelle des ADAC.

Die Stiftung Warentest rät, Mängel schriftlich zu melden. An wen Urlauber:innen sich wenden müssen, steht in den Reiseunterlagen. Wer Mängel mündlich meldet, sollte dies am besten in Gegenwart eines Zeugen tun und dessen Adresse notieren. Fotos der Mängel sind im Streitfall wichtige Beweismittel.

Übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten, wenn ich meinen Urlaub wegen der Hitzewelle oder einem Waldbrand nicht antrete?

Für welche Ereignisse eine Reiserücktrittsversicherung zahlt, steht im Kleingedruckten. Eine Hitzewelle steht aber wahrscheinlich bei keiner Versicherung drin. In der Regel übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten, wenn der Urlaub wegen einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder dem Tod eines nahen Angehörigen abgesagt werden muss.

In welchen Fällen können Reisende grundsätzlich kostenlos stornieren?

Treten am Urlaubsort “unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände” auf, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen, hat der Reisende das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Was genau solche Umstände sind, ist im Gesetz nicht näher definiert. In der Regel werden aber Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes als solche Umstände angesehen. Dies ist der Fall bei Kriegen, Pandemien und Terroranschlägen. Auch bei Naturkatastrophen wie Waldbränden, Erdbeben oder Überschwemmungen spricht das Auswärtige Amt Reisewarnungen aus. Ob Tourist:innen ihren Urlaub kostenfrei stornieren können, hängt bei Naturkatastrophen aber auch davon ab, wie schwer ihr Urlaubsort betroffen ist. Also davon, ob die Reise tatsächlich beeinträchtigt ist.

Wenn der Reiseveranstalter die Reise nach Vertragsabschluss noch stark verändert, haben Urlauber:innen die Möglichkeit, das neue Angebot anzunehmen oder können kostenfrei von der Reise zurücktreten (§ 651g BGB). Eine solche Veränderung wäre zum Beispiel die Verlegung des Abfluges um mehrere Tage.

Müssen Urlauber:innen mehr als acht Prozent des ursprünglich vereinbarten Preises für die Reise bezahlen, können sie noch kostenlos vom Urlaub zurücktreten (§ 651g BGB).

Wie hoch sind die Stornokosten?

Wie hoch die Stornokosten sind, hängt von den Allgemeinen Reisebedingungen ab, die die Urlauber:innen unterschrieben haben. In der Regel haben die Veranstalter dort gestaffelte Sätze angegeben. Eine Faustregel ist aber: Je kurzfristiger die Stornierung, desto höher die Stornokosten. Der Gesetzgeber legt zwar fest, dass ein Reiseveranstalter bei einer Stornierung ohne Grund, eine Entschädigung von den Urlauber:innen verlangen darf – wie hoch diese sein darf, ist jedoch nicht im Detail festgelegt (§651h Abs.1 BGB).

Was ist, wenn ich eine Individualreise gebucht habe?

Das Reisevertragsrecht in Paragraph 651 bezieht sich nur auf Pauschalreisen. Wer Zug, Flug und Hotel einzeln bucht, kann sich nicht darauf berufen, weil die Verträge in diesem Fall direkt mit dem Bahnunternehmen oder dem Hotelanbieter geschlossen werden. Urlauber müssen sich also einzeln mit der Fluggesellschaft, dem Hotelanbieter oder dem Bahnunternehmen auseinandersetzen. Hier gelten deren Stornobedingungen und im Streitfall müssen Reisende ihr Recht individuell durchsetzen. Laut Stiftung Warentest gilt für Ferienhäuser und -wohnungen das Mietvertragsrecht, für Flüge das Werkvertragsrecht und für die Unterbringung in Hotels und Pensionen das Beherbergungsrecht.

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