Streit um Schwarzbau: Betonstadel am Samerberg droht weiterhin der Abriss – Bayern

Ein unerlaubt gebauter Stadel aus massivem Beton, der seit acht Jahren als Rohbau ohne Dach auf einer Bergwiese am Samerberg im Landkreis Rosenheim steht, darf auch nicht als Rinderlaufstall genutzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil beschlossen.

Ein Bauer aus dem nahen Rohrdorf hatte den bis in fünf Meter Wandhöhe vollkommen aus Beton gegossenen Stadel zunächst ohne Baugenehmigung errichten lassen. Doch das Landratsamt Rosenheim hatte die Fertigstellung unterbunden und den sofortigen Abriss verfügt. Diese Verfügung hatten das Verwaltungsgericht München und auch der übergeordnete Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in zwei Verfahren bestätigt.

Jedoch hatte der VGH in seinem Urteil die Möglichkeit offen gelassen, den Rohbau mit einem nachvollziehbaren Betriebskonzept doch noch als landwirtschaftlich sinnvolles und damit als baurechtlich privilegiertes Gebäude einzustufen. Seither versucht der Bauer, das anfangs als Stadel deklarierte Gebäude stattdessen als Rinderlaufstall genehmigt zu bekommen, ist damit aber wiederum an der Gemeinde Samerberg, am Landratsamt Rosenheim und nun auch wieder vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Ihm steht jetzt noch ein neuerlicher Gang vor den VGH offen.

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