Vollständige Liste der Leistungen, die Sie ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Anspruch nehmen können | Persönliche Finanzen | Finanzen

Personen, die sich dem gesetzlichen Rentenalter nähern, werden aufgefordert, zu prüfen, auf welche staatlichen Leistungen sie Anspruch haben und ob sie ihr Einkommen durch die Inanspruchnahme solcher Leistungen aufbessern können.

Eine bemerkenswerte Leistung, die eine Person im gesetzlichen Rentenalter beanspruchen kann, ist der Pension Credit, der Personen mit geringem Einkommen eine Aufstockungszahlung bietet.

Die stark unterbeanspruchte Leistung erhöht das Einkommen einer Einzelperson auf bis zu 201,05 £ pro Woche und das Einkommen eines Paares auf bis zu 306,85 £ pro Woche.

Die Leistung kann das Einkommen eines Haushalts um mehr als 3.000 £ pro Jahr erhöhen und stellt einen willkommenen Aufschwung dar, wenn die Lebenshaltungskosten weiter steigen.

Abhängig von der Situation einer Person, beispielsweise wenn sie sich um eine andere Person kümmert, sind auch zusätzliche Zahlungen über Pension Credit möglich.

Dies sind die Leistungen, die eine Person weiterhin in Anspruch nehmen kann, auch wenn Sie das gesetzliche Rentenalter überschritten haben:

  • Kindergeld (gezahlt von HMRC)
  • Pflegebedürftigkeit
  • Wächtergeld
  • Gesetzliches Krankengeld (SSP).

Einzelpersonen können diese Leistungen auch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterhin in Anspruch nehmen, allerdings nur, wenn sie die Einkommensgrenzen für jede Leistung erreichen:

  • Rentengutschrift
  • Wohngeld
  • Steuerunterstützung des Rates
  • Unterstützung für Hypothekenzinsen
  • Working Tax Credit (HMRC) – Eine Person kann hierfür keine neuen Ansprüche geltend machen, aber wenn sie sie bereits erhält, kann sie sie weiterhin erhalten
  • Steuergutschrift für Kinder (HMRC) – Eine Person kann hierfür keine neuen Ansprüche geltend machen, aber wenn sie sie bereits erhält, kann sie sie weiterhin erhalten
  • Kaltwetterzahlung – jetzt in Schottland durch die neue Zahlung von 50 £ ersetzt
  • Warm Home-Rabattprogramm
  • Winterkraftstoffzahlung.

Ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters besteht jedoch kein Anspruch mehr auf diese Leistungen:

  • Einkommensabhängige Arbeitslosenunterstützung
  • Einkommensabhängige Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe (ESA)
  • Sozialhilfe
  • Universalkredit
  • Arbeitslosengeld (JSA)
  • Beitragsabhängige/New Style Employment and Support Allowance (ESA).

Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 66 Jahren, soll in den kommenden Jahren jedoch schrittweise auf 67 Jahre und dann auf 68 Jahre angehoben werden.

Für die neuesten Nachrichten zu persönlichen Finanzen folgen Sie uns auf Twitter unter @ExpressMoney_.

source site

Leave a Reply