Umweltverbände können wegen EU-zugelassener Emissionssoftware klagen, sagt EU-Gerichtsberater

BRÜSSEL – Umweltverbände müssen zugelassen werden, um Autoregulierungsbehörden rechtlich anzufechten, die erlauben, dass Autos mit möglicherweise illegaler Emissionssoftware ausgestattet werden, sagte ein Berater des obersten europäischen Gerichts.

Das Gutachten von Generalanwalt Athanasios Rantos beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist unverbindlich. EuGH-Richter, die solchen Empfehlungen normalerweise in vier von fünf Fällen folgen, werden in den kommenden Monaten entscheiden.

Der deutsche Umweltverband Deutsche Umwelthilfe hat seine Beschwerde vor einem deutschen Gericht eingereicht, nachdem die Kraftfahrtbehörde des Landes dem Volkswagen Konzern erlaubt hatte, Software zu installieren, die als Temperaturfenstergerät fungierte.

Die Fraktion der Grünen sagte, solche Software sei eine illegale Abschaltvorrichtung.

Das deutsche Gericht wies die Klage der Deutschen Umwelthilfe mit der Begründung ab, sie sei nicht befugt, Klage zu erheben. Allerdings bat es auch den EuGH um Orientierung.

EuGH-Gerichtsberater Rantos unterstützte die deutsche Gruppe und sagte, Umweltverbände verteidigten das allgemeine Interesse.

„Zugelassene Umweltverbände müssen die Möglichkeit haben, eine EG-Typgenehmigung von Fahrzeugen, die mit möglicherweise verbotenen ‚Abschalteinrichtungen‘ ausgestattet sind, gerichtlich anzufechten“, sagte er.

„Ein sogenanntes ‚Temperaturfenster‘-Gerät kann nur unter strengen Bedingungen zulässig sein“, sagte Rantos.

VW hat 2015 zugegeben, US-Dieselmotorentests betrogen, das Unternehmen in die größte Krise seiner Geschichte gestürzt und es bisher mehr als 32 Milliarden Euro (35,5 Milliarden US-Dollar) an Fahrzeugumrüstungen, Bußgeldern und Rechtskosten gekostet zu haben.

Rechtssache C-873/19 Deutsche Umwelthilfe (Zulassung von Kraftfahrzeugen).

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