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Tschechiens gesetzliche Definition von Vergewaltigung beinhaltet jetzt das „Nichts heißt Nein“-Prinzip – EURACTIV.com
Die tschechische Regierung hat am Mittwoch einem Vorschlag zur Änderung der Definition von Vergewaltigung und zur Einführung eines „Nein heißt Nein“-Prinzips zugestimmt, muss allerdings noch vom Parlament gebilligt werden.
Sollte der Vorschlag grünes Licht erhalten, würde der Straftatbestand der Vergewaltigung nicht mehr auf dem Konzept der Vergewaltigung als erzwungenem Geschlechtsverkehr basieren, sondern auf dem des nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs.
Dem Vorschlag zufolge kann die Nichteinwilligung nicht nur verbal, sondern auch durch Gesten, Weinen oder das Einnehmen einer Abwehrhaltung zum Ausdruck gebracht