Tag: EUSorgfaltspflichtgesetz
Deutsch-italienischer Aufstand verzögert EU-Sorgfaltspflichtgesetz – Euractiv
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde von der Tagesordnung des heutigen Treffens der EU-Botschafter gestrichen, da nicht erwartet wurde, dass sie eine Mehrheit unter den EU-Ländern erreichen würde. Bisher wurde kein neuer Termin für die Abstimmung festgelegt.
Das Gesetz, das darauf abzielt, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihrer Wertschöpfungskette haftbar zu machen, ist seit einiger Zeit umstritten, da Kritiker befürchten, dass es den bürokratischen Aufwand für Unternehmen erhöht.
Nach einer kurzfristigen Intervention der FDP (Renew) hätte sich die Bundesregierung
Das EU-Sorgfaltspflichtgesetz könnte die Wettbewerbsfähigkeit des Bergbausektors stärken – EURACTIV.com
Der Plan der EU, Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre Wertschöpfungsketten auf Menschenrechts- und Umweltstandards zu überwachen, stößt in den meisten Branchen auf heftigen Widerstand. Für den Bergbau könnte sich die neue Sorgfaltspflichtrichtlinie jedoch als Wettbewerbsvorteil erweisen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht sieht vor, europäische Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz für die Überwachung, Vermeidung und Minderung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Wertschöpfungskette verantwortlich zu machen.
Da der Bergbau als Risikobranche gilt,
EU-Sorgfaltspflichtgesetz gilt nur noch für 1 % der europäischen Unternehmen – EURACTIV.com
Das EU-Gesetz zur Sorgfaltspflicht, das darauf abzielt, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zur Rechenschaft zu ziehen, wird laut einem Entwurf des Vorschlags, der EURACTIV vorliegt, nur 1 % der EU-Unternehmen abdecken.
Nach mehreren Verzögerungen wird die Europäische Kommission voraussichtlich am Mittwoch (23. Februar) die neuen Vorschriften vorlegen, um die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltverträglichkeit von im Ausland tätigen EU-Unternehmen sicherzustellen.
Die demnächst vorgeschlagene „Richtlinie zur Sorgfaltspflicht bei der Nachhaltigkeit von Unternehmen“ wird die Mitgliedsstaaten dazu