Schiedsgericht für Sporturteil zu Kamila Valieva


Tribunal Arbitral du Sport வாக Court of Arbitration for Sport 2) Auf der Grundlage der sehr begrenzten Fakten dieses Falls und nach Prüfung der relevanten Rechtsfragen hat es entschieden, dass dem Athleten aus den folgenden Gründen keine vorläufige Suspendierung auferlegt werden sollte außergewöhnliche Umstände: a) Der Athlet ist eine „geschützte Person“ gemäß dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC); b) Die RUSADA-Anti-Doping-Regeln und der WADC schweigen zu vorläufigen Suspendierungen, die geschützten Personen auferlegt werden, während diese Regeln spezifische Bestimmungen für unterschiedliche Beweisstandards und niedrigere Sanktionen im Fall von geschützten Personen enthalten; c) Das Gremium prüfte die Grundprinzipien der Fairness, Verhältnismäßigkeit, des irreparablen Schadens und des relativen Interessenausgleichs zwischen den Bewerbern und dem Athleten, der während der Olympischen Spiele in Peking nicht positiv getestet wurde und noch Gegenstand eines Disziplinarverfahrens ist Verdienste nach dem im Dezember 2021 durchgeführten positiven Anti-Doping-Test; insbesondere war das Gremium der Ansicht, dass die Verhinderung der Teilnahme der Athletin an den Olympischen Spielen ihr unter diesen Umständen irreparablen Schaden zufügen würde; d) Das CAS-Gremium betonte auch, dass die vorzeitige Benachrichtigung der Ergebnisse des im Dezember 2021 durchgeführten Anti-Doping-Tests der Athletin schwerwiegende Probleme aufwies, die die Fähigkeit der Athletin beeinträchtigten, bestimmte rechtliche Anforderungen zu ihren Gunsten zu erfüllen, während eine solche späte Benachrichtigung erfolgte war nicht ihre Schuld, mitten in den Olympischen Winterspielen Peking 2022. 3) Abschließend entschied das Gremium, dass es angemessen war, die Aufhebung der vorläufigen Suspendierung zuzulassen. Die Ad-hoc-Division des CAS wurde gebeten, die enge Frage zu klären, ob dem Athleten eine vorläufige Suspendierung auferlegt werden sollte. Es wurde weder um eine Entscheidung in der Sache noch um eine Prüfung der Rechtsfolgen in Bezug auf die Ergebnisse des Mannschaftswettbewerbs im Eiskunstlauf ersucht, da diese Fragen in anderen Verfahren geprüft werden. Für weitere Informationen zu CAS-Aktivitäten und -Verfahren im Allgemeinen wenden Sie sich bitte entweder an Herrn Matthieu Reeb, CAS-Generaldirektor, oder an Frau Katy Hogg, Kommunikationsbeauftragte. Château de Béthusy, Avenue de Beaumont 2, 1012 Lausanne, Schweiz. [email protected]; Tel: (41 21) 613 50 00; Fax: (41 21) 613 50 01, oder konsultieren Sie die CAS-Website: www.tas-cas.org

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