Der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Verfassung nicht geschreddert werden kann, wenn der Gesetzgeber glaubt, dass die Ziele gerecht sind.
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Richter unterstützen die zweite Änderung – und sie meinen es ernst
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Der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Verfassung nicht geschreddert werden kann, wenn der Gesetzgeber glaubt, dass die Ziele gerecht sind.
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