Elektronische Signaturen sind bei allen Offenlegungen von Kilometerzählern zulässig, eine Klarstellung, die für die Bewegung zur Digitalisierung von Titel- und Registrierungsprozessen von entscheidender Bedeutung sein könnte.
Elektronische Signaturen sind bei allen Offenlegungen von Kilometerzählern zulässig, eine Klarstellung, die für die Bewegung zur Digitalisierung von Titel- und Registrierungsprozessen von entscheidender Bedeutung sein könnte.