Mercedes-Händler wurde verklagt, weil er angeblich den Überschwemmungsschaden des Gebrauchtwagens nicht offengelegt hatte

Eine Kundin hat einer Händlergruppe aus South Carolina Betrug, Fahrlässigkeit, Vertragsbruch und einen Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze vorgeworfen, weil sie nicht offengelegt hatte, dass der von ihr gekaufte gebrauchte Mercedes-Benz E300 Baujahr 2018 Überschwemmungsschäden aufwies.

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