Länder einigen sich auf obligatorische Regelung zur Gasabschaltung: Dokument – ​​POLITICO

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Die EU-Energieminister haben sich heute auf dem außerordentlichen Energierat in Brüssel auf ein blockweites Winterwarnsystem geeinigt, um obligatorische Kürzungen des Erdgasverbrauchs auszulösen.

„Das war keine unmögliche Mission“ sagte die tschechische Ratspräsidentschaft. “Die Minister haben vor dem bevorstehenden Winter eine politische Einigung über die Reduzierung der Gasnachfrage erzielt.”

Nur Ungarn teilte dem Rat mit, dass es beabsichtigt, im schriftlichen Verfahren gegen das Abkommen zu stimmen, sagten drei EU-Diplomaten.

Die endgültigen Änderungen, die von POLITICO erhalten wurden, sind hier.

Die vereinbarte Version enthält eine dritte Überarbeitung, die in der privaten Morgensitzung der EU-Minister am Dienstag diskutiert wurde und zuvor von POLITICO erhalten und gemeldet wurde.

Das bedeutet, dass obligatorische Gasverbrauchskürzungen von 15 Prozent nur durch eine Abstimmung des Rates aktiviert werden können, mit besonderen Ausnahmen für Inselstaaten.

Länder, deren Gasverbindungsleitungen zu Nachbarn zu klein sind, um eine sinnvolle Aufteilung der Versorgung zu ermöglichen, können unter bestimmten Umständen zu einer Reduzierung der Einsparverpflichtung um 8 Prozentpunkte verpflichtet werden. Länder, die vor dem Zeitraum von August bis März Gas eingespart haben, können vorzeitige Kürzungen auf das Notfallziel anrechnen, wobei jedes Gas in Speicheranlagen, das die EU-Anforderungen überschreitet, ebenfalls auf das Ziel angerechnet wird.

Die einzigen neuen Änderungen sind Änderungen an drei Erwägungsgründen:

Die Formulierung, dass Länder sich nach besten Kräften bemühen, alle Stromerzeugungskapazitäten zu erhalten, die nicht auf importierte Gaslieferungen angewiesen sind, bezieht sich nicht mehr nur auf Kernenergie und erneuerbare Energien.

Das Dokument ruft zu besonderer Aufmerksamkeit auf, um Verbraucher zu schützen, die in Krisenzeiten gasbasierte Zentralheizungssysteme verwenden.

In einem neuen Absatz wird betont, dass die Länder „in der Lage sein sollten, die obligatorische Nachfragereduzierung vorübergehend zu begrenzen, wenn dies zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit erforderlich ist, auch wenn ein Mitgliedstaat mit einer Stromkrise konfrontiert ist“.


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