Kann ich in mein Testament aufnehmen, dass meine Kinder mein Haus verkaufen, wenn ich sterbe?

Ich möchte nach meinem Tod Meinungsverschiedenheiten über das Haus der Familie vermeiden, kann ich also anordnen, dass die Immobilie verkauft und der Erlös gleichmäßig aufgeteilt wird?










Ich möchte sicherstellen, dass es zwischen meinen Kindern keine Streitigkeiten über den Verkauf oder das Halten des Familienheims gibt, wenn ich sterbe.

Ist es möglich, in mein Testament die Anweisung aufzunehmen, dass die Immobilie verkauft und der Erlös zu gleichen Teilen aufgeteilt werden muss?

Konflikte abwenden: Ich möchte meine Kinder dazu bringen, mein Eigentum zu verkaufen, wenn ich sterbe, damit sie nicht darüber streiten können (Stockbild)

Tanya Jefferies von This is Money antwortet: Wir erhalten oft traurige Geschichten und rechtliche Fragen von Geschwistern, die sich nach dem Tod ihres letzten überlebenden Elternteils darüber gestritten haben, was sie mit dem Haus der Familie anfangen sollen.

Dies kann schwierig werden, insbesondere wenn diejenigen, die die Immobilie behalten möchten, es sich nicht leisten können, diejenigen aufzukaufen, die es vorziehen, sie zu verkaufen.

Auch Geschwister, die sich einig sind und einvernehmlich bleiben, können in Schwierigkeiten geraten, wenn es zum Beispiel Schulden gibt, die nur durch den Verkauf des Hauses beglichen werden können.

Wenn Sie also einen Streit zwischen Ihren Kindern zu diesem Thema erwarten, können Sie sicherlich versuchen, ihn zu verhindern, indem Sie Ihre Wünsche jetzt klarstellen.

Seien Sie sich jedoch bewusst, dass Sie in der Gegenwart möglicherweise nur überstürzt und in einen Familienstreit verwickelt werden.

Nur Sie können wissen, ob Ihr Plan wahrscheinlich alle beschwichtigen oder einfach nur Feindseligkeiten vorantreiben wird – zu Ihrem eigenen Schaden, solange Sie noch leben.

Aber auch die Geheimhaltung der Testamentsvollstreckung kann sich als kontraproduktiv erweisen, wenn Ihre Kinder nach Ihrer Abwesenheit von ihnen unangenehm überrascht werden.

Wenn Sie sich entscheiden, dass Ihr Haus verkauft wird, wenn Sie weg sind, können Sie einen Anwalt beauftragen, ein Testament zu erstellen, das Ihr Ziel erreicht.

Wir haben einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt gebeten, uns die Vorgehensweise und die möglichen Fallstricke zu erklären.

Katie Alsop, Partnerin im Streitbeilegungsteam der Anwaltskanzlei Wright Hassall, antwortet: Der beste Ausgangspunkt, um Streitigkeiten nach dem Tod zu vermeiden, unabhängig davon, wem Sie aus Ihrem Nachlass zugute kommen wollen, ist ein Testament.

Katie Alsop: Normalerweise ist es das Unerwartete, das zu familiären Streitigkeiten führt

Katie Alsop: Normalerweise ist es das Unerwartete, das zu familiären Streitigkeiten führt

Der nächste proaktive Schritt, den Sie unternehmen können, besteht darin, mit Ihrer Familie zu sprechen, damit es keine Überraschungen gibt, wenn Sie sterben. Es ist normalerweise das Unerwartete, das familiäre Konflikte verursacht.

Wenn Sie Ihrem Anwalt Anweisungen für Ihr Testament erteilen, stellen Sie sicher, dass Sie eine Liste aller Themen, die Sie behandeln möchten, und Fragen, die Sie stellen möchten, vorbereiten.

In diesem Fall müssen Sie bereit sein, zu erklären, wie sich Ihre Testamentsvollstrecker und Treuhänder verhalten sollen, und die spezifischen Details angeben, dass Ihre Kinder im Wesentlichen den Verkaufserlös und nicht das Eigentum erben sollen.

In Bezug auf den Verkauf der Immobilie können Sie Ihren Testamentsvollstreckern und Treuhändern eine ausdrückliche Anweisung in Ihr Testament geben, dass diese diese verkaufen müssen.

Sie können auch festlegen, ob der Verkauf auf dem freien Markt oder, wenn Sie eine besondere Präferenz haben, durch eine Auktion erfolgen soll.

Trotzdem ist es ratsam, den Verkauf nicht so weit zu beschränken, dass es schwierig wird, Ihrer Anweisung nachzukommen.

Hinsichtlich des konkreten Vermächtnisses an Ihre Kinder ist zu unterscheiden, ob Ihre Kinder Ihre Immobilie zu gleichen Teilen hinterlassen, die dann jeweils ein Interesse an der Immobilie haben, und ihnen eine Beteiligung am Veräußerungserlös der Eigentum.

Indem Sie konkreter werden und Ihren Kindern einen gleichen Anteil am Nettoverkaufserlös der Immobilie geben, wird Ihr Ziel erreicht.

Sie sollten mit Ihrem Anwalt besprechen, wie die Immobilie im Zusammenhang mit dem Rest Ihres Nachlasses behandelt wird.

Um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erzielen, müssen Sie sicherstellen, dass weder das Eigentum noch der Verkaufserlös in den sogenannten Rest Ihres Nachlasses fallen, wenn dies jemand anderem als Ihren Kindern oder Ihren Kindern, jedoch zu ungleichen Anteilen, zugute kommt.

Dies ist auch deshalb wichtig, weil bestimmte Schenkungen, wie in diesem Szenario der Verkaufserlös der Immobilie und ein Nachlass, unterschiedlich behandelt werden.

Zum Beispiel werden Erbschaftsverbindlichkeiten aus dem Nachlass beglichen, bevor der zur Ausschüttung verfügbare Betrag berechnet wird.

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