Fünfter Bezirk lehnt FDA-Zulassung für per Post erhältliche Abtreibungspillen ab

Das Urteil des Fünften Gerichtsbezirks wird wahrscheinlich keine unmittelbare Wirkung haben, da der Oberste Gerichtshof das Verfahren aussetzt und den Status quo aufrechterhält, bis alle Berufungsverfahren abgeschlossen sind.

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