EU-Länder genehmigen Gesetz zur Wiederherstellung der Natur nach monatelangem Stillstand – Euractiv

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten gab am Montag (17. Juni) während einer Ratssitzung in Luxemburg dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur endgültig grünes Licht und markierte damit den letzten Schritt für eines der umstrittensten Vorhaben des Green Deals.

Den Weg zur Genehmigung ebnete ein Last-Minute-Positionswechsel Österreichs, der am Sonntag von der Wiener Umweltministerin Leonore Gewessler angekündigt wurde.

Auch die Slowakei, die zuvor öffentlich Zweifel an dem Vorschlag geäußert hatte, unterstützte den Text bei der entscheidenden Abstimmung. Damit wurde das Gesetz mit einer knappen Mehrheit von 20 Ländern, die 66 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, verabschiedet. Die Hürde für die Zustimmung durch eine qualifizierte Mehrheit im Rat liegt bei 65 Prozent.

Länder wie Italien, Schweden und Finnland hatten den Text lange abgelehnt. Ungarn zog im März, kurz vor der Schlussabstimmung, seine Unterstützung zurück. Polen deutete daraufhin an, dass es den Vorschlag nicht länger unterstützen werde.

Die EU-Verhandler des Europäischen Parlaments und des Rates hatten im November eine hart erkämpfte Einigung über die Gesetzgebung erzielt.

Im Parlament stieß der Gesetzesentwurf auf erheblichen Widerstand seitens der Mitte-rechtsgerichteten Europäischen Volkspartei (EVP), die Bedenken über die Auswirkungen auf den Agrarsektor der EU äußerte. Dieser Widerstand wurde später durch die Bauernproteste dieses Jahres noch verstärkt.

Trotz einer Revolte rechter Abgeordneter in letzter Minute billigte das Parlament den Kompromisstext im Februar mit 329 Ja- und 275 Nein-Stimmen.

Die bahnbrechende Verordnung wird rechtsverbindliche Ziele festlegen, um 20 % der zerstörten Land- und Meeresökosysteme der EU bis 2030 und alle Ökosysteme bis 2050 wiederherzustellen.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen die EU-Länder bis 2030 mindestens 30 Prozent der vom Gesetz erfassten Lebensräume – etwa Wälder, Grasland, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen – von einem schlechten in einen guten Zustand zurückversetzen, bis 2050 sollen es 90 Prozent sein. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass sich der Zustand dieser Gebiete nach der Wiederherstellung nicht verschlechtert.

Im endgültigen Text wurden jedoch viele Anforderungen an den Agrarsektor abgeschwächt. Dies geschah insbesondere durch die Einführung einer „Notbremse“, die es ermöglicht, die Ziele für die Landwirtschaft „unter außergewöhnlichen Umständen“, welche die Ernährungssicherheit bedrohen, auszusetzen.

Das Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

[Edited by Donagh Cagney/Zoran Radosavljevic]

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