Deutsche Grüne müssen bei Bundestagswahl in einem Bundesland absitzen – POLITICO



Die Grünen werden bei der Bundestagswahl im September im Saarland von der Abstimmung ausgeschlossen, entschied der Bundestagswahlausschuss am Donnerstag unter Berufung auf Unregelmäßigkeiten bei der Platzierung ihrer Kandidaten.

Die Entscheidung fiel nach einem internen Streit um die Nominierung des regionalen Spitzenkandidaten. In einem umstrittenen Last-Minute-Wechsel wechselte die Partei ihren Spitzenkandidaten von Hubert Ulrich auf Jeanne Dillschneider. Mehrere Parteimitglieder beschwerten sich über Unregelmäßigkeiten im Nominierungsverfahren.

Landtagswahlleiterin Monika Zöllner sagte, die Grünen hätten “demokratische Grundsätze verletzt”.

Deutschland wählt die Abgeordneten mit zwei Stimmen, die erste für einzelne Kandidaten und die zweite für regionale Parteilisten. Die Zweitstimme ist am entscheidendsten, da sie bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Parlament erhält. Die Entscheidung des Wahlausschusses wird sich konkret auf die Zweitstimmen auswirken, so dass die Saarländer mit ihrer Erststimme weiterhin die Grünen wählen können.

Obwohl das Saarland mit weniger als 1 Million Wahlberechtigten eines der kleinsten Bundesländer in Deutschland ist, ist die Entscheidung weniger als zwei Monate vor der Wahl noch ein peinlicher Schlag. Die Grünen haben gehofft, in die nächste Regierung aufgenommen zu werden und liegen derzeit mit 19 Prozent auf Platz zwei hinter dem regierenden konservativen CDU/CSU-Block mit 27 Prozent.

„Wir bedauern die Entscheidung des Wahlausschusses. Besonders bitter ist es für die Saarländer, die gerne für die Grüne Landesliste gestimmt hätten“, sagte Michael Kellner, politischer Geschäftsführer der Grünen, gegenüber deutschen Medien. Der Landesparteiverband arbeite an einem „Neustart“. inmitten der „durcheinandergebrachten Situation“.

Unterdessen hat die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) einen kleinen Sieg errungen, als der Wahlausschuss am Donnerstag zu ihren Gunsten entschied und die Partei in Bremen zur Wahl zugelassen hat. Der dortige Landeswahlausschuss hatte argumentiert, die AfD habe keine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass sie das Wahlrecht eingehalten habe.

Doch der Bundestagswahlausschuss entschied zu Gunsten der AfD, dass eine Sekretärin auf einer lokalen Parteiversammlung, die die Erklärung ablehnte, den Prozess mit ihrem individuellen Verhalten nicht „sprengen“ könne.

WAHLUMFRAGE DES DEUTSCHEN NATIONALPARLAMENTS

Weitere Umfragedaten aus ganz Europa finden Sie unter POLITIK Umfrage von Umfragen.

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