Berlins 60-Milliarden-Euro-Klimafonds-Booster „verfassungsrechtlich fragwürdig“ – EURACTIV.de

Deutschlands Pläne, seinen Klimafonds mit ungenutzten Kreditlinien aus der COVID-19-Pandemie aufzuladen, um den Übergang des Landes zu einer grünen Wirtschaft zu beschleunigen, wurden nun von nationalen Prüfern in Frage gestellt.

Im Zentrum der deutschen Schuldenvermeidung steht das Konzept einer „schwarzen Null“, einer Regierung, die nicht mehr ausgibt, als sie in einem Jahr an Steuern eingenommen hat. Deutschland hat das Konzept mit der sogenannten „Schuldenbremse“ in seiner Verfassung verankert, ein Schritt, der nun die Dekarbonisierungsbemühungen des Landes zu behindern droht.

Deutschland, das derzeit von SPD, Grünen und FDP in einer sogenannten Ampelkoalition regiert wird, darf nur etwa 0,35 % des nationalen BIP verschulden, was sich je nach Wirtschaftslage ändern kann.

Die FDP und ihr Chef, Finanzminister Christian Lindner, hatten versprochen, sich an die Regel zu halten.

Um die Schuldenregeln einzuhalten und gleichzeitig Mittel in die Ökologisierung der Wirtschaft zu lenken, die erforderlich sind, um das ehrgeizige Ziel des Landes für 2030, die Emissionen um 65 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken, zu erreichen, hatte Lindner ungenutzte Kreditlinien, die unter den außergewöhnlichen Umständen der Pandemie gewährt wurden, umgewidmet um die Verlagerung des Landes zu finanzieren.

Die Pläne haben den deutschen Rechnungshof nicht bestanden. Die Umwidmung von Krediten sei “verfassungsrechtlich bedenklich”, sagten die Wirtschaftsprüfer.

Anders als bei der plötzlichen und unvorhergesehenen COVID-19-Pandemie, die eine Notfinanzierung erforderte, ist der Klimawandel keiner, argumentierten die Prüfer. Stattdessen handelt es sich um eine permanente und systemische Herausforderung, der mit regelmäßigen Haushaltsmaßnahmen begegnet werden muss.

Der Haushaltsvorschlag für den Klimafonds „versäumt es, kohärent zu erklären“, wie Erholungsmaßnahmen inmitten der Pandemie mit Klima- und Energieausgaben verbunden sind, berichtet SCHLAUFE.

“Die Umgliederung von ‘Corona-Krediten’ in ‘Klimakredite’ soll aus Gründen der politischen Zweckmäßigkeit die Nutzung von Kreditermächtigungen ermöglichen”, erklärte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Christian Haase.

“Dies ist jedoch mit den Staatsschuldenregeln des Grundgesetzes nicht vereinbar und daher verfassungswidrig.”

[Edited by Benjamin Fox]


source site

Leave a Reply