Corona in Bayern: Testpflicht für geimpfte Schüler – Bayern

Söder kündigt Rückkehr zur Testpflicht für geimpfte Schüler an

Dienstag, 21. Dezember, 15.07 Uhr: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angesichts der Gefahr durch die neue Omikron-Variante wieder eine Testpflicht auch für geimpfte Schüler angekündigt – ab Januar. “Wir müssen in der Schule, wenn es dann wieder losgehen sollte, auch Testpflichten machen dann für Geimpfte – weil zweifach geimpft ja nicht ausreicht”, sagte Söder am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Dazu müsse das Boostern bei den Jugendlichen weiter vorangebracht werden. Derzeit sind Schülerinnen und Schüler, die doppelt geimpft sind, von der regelmäßigen Testpflicht befreit. Jugendliche und Kinder ab zwölf Jahren, die sich erst in den vergangenen Wochen haben impfen lassen, haben allerdings noch gar keine Möglichkeit zu einer Booster-Impfung. Und für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren sind die Impfungen überhaupt erst angelaufen. Zu einer möglichen Verlängerung der Weihnachtsferien sagte Söder nichts. Bayern habe etwas Glück, weil die Schule im Gegensatz zu anderen Bundesländern erst am 10. Januar wieder beginne.

Söder verteidigte erneut die Entscheidung, die Ferien nicht früher beginnen zu lassen. “Wir haben ganz bewusst die Ferien nicht vorgezogen”, argumentierte er, “denn jetzt sind die Zahlen relativ weit unten, und gleichzeitig wird vor Weihnachten noch getestet”. So sollten die Schüler sicher in die Weihnachtsferien gehen können. Grundsätzlich schlug Söder vor, das gesamte Thema Anfang Januar noch einmal gemeinschaftlich unter den Ländern zu beraten. Es bleibe dabei, dass Schule eine sehr hohe Priorität habe. Aber dazu müsse man auch noch einmal eine Bewertung bekommen, wie hoch die Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler durch die neue Omikron-Variante sei.

AfD klagt erneut gegen Corona-Auflagen im bayerischen Landtag

Dienstag, 21. Dezember, 14.51 Uhr: Die AfD im bayerischen Landtag hat nach eigenen Angaben erneut Klage gegen die Corona-Auflagen in Bayerns Parlament eingereicht. Die Fraktion wehre sich damit “gegen die willkürlichen Zugangsbeschränkungen für ihre Mitarbeiter und Parlamentarier”, teilte die AfD zur Begründung am Dienstag mit. Weiter: Die “schikanösen Zutrittsvoraussetzungen” zum Plenum des Landtags seien mit den Grundsätzen des Parlamentarismus und insbesondere mit der Ausübung des freien Mandats vollkommen unvereinbar. Die AfD hat in den vergangenen Monaten wiederholt gegen den Landtag Klagen am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht – war damit aber bislang immer gescheitert.

Staatsregierung fördert PCR-Pool-Tests in Kitas bis August 2022

Dienstag, 21. Dezember, 14.19 Uhr: Die bayerische Staatsregierung verlängert das Förderprogramm zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in Kitas bis zum 31. August 2022. Die Entscheidung, in welchen Kindertagesstätten es solche Pool-Tests gibt oder wo weiterhin auf Antigen-Schnelltests gesetzt wird, liegt bislang bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Neu ist: Nun sollen Träger und Gemeinden auf eigenen Wunsch und in Eigenverantwortung PCR-Pool-Tests durchführen können. Die Kosten hierfür sollen pauschal erstattet werden. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.

Ministerpräsident: Gemischte Gefühle vor den Feiertagen

Dienstag, 21. Dezember, 12.56 Uhr: Wenige Stunden vor den Beratungen von Bund und Ländern hat das bayerische Kabinett über die Corona-Situation im Freistaat beraten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, er blicke mit gemischten Gefühlen auf die anstehenden Feiertage: Auf der einen Seite sinken die Inzidenzzahlen seit Tagen, auf den Intensivstation sind wieder etwas mehr Betten frei und mit den Booster-Impfungen gehe es gut voran. Andererseits verbreite sich die Omikron-Variante immer weiter – mit noch nicht kalkulierbaren Auswirkungen. Aus Söders Sicht würde eine erneute Feststellung der epidemischen Lage helfen. Eine Forderung, die von Seiten des neu gegründeten Expertenrates der Bundesregierung bislang nicht wieder laut geworden ist, stattdessen wird dort über Kontaktbeschränkungen rund um Silvester diskutiert. Noch während Söders Pressekonferenz wurde bekannt, dass das Robert-Koch-Institut “maximale Kontaktbeschränkungen” von sofort an empfiehlt.

Verdacht der Volksverhetzung bei Demos gegen Corona-Maßnahmen

Dienstag, 21. Dezember, 11.58 Uhr: Nach Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Nürnberg ermittelt die Polizei wegen Volksverhetzung, weil einzelne Teilnehmende antisemitische Plakate und Symbole gezeigt haben sollen. Dabei handele es sich in zwei Fällen um Schilder mit der Aufschrift “Impfen macht frei”, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Außerdem habe ein Demonstrant einen rot-schwarzen Davidstern an der Kleidung getragen.

Am Sonntag hatte das Bündnis “Schüler stehen auf” zu einer Demonstration auf dem Volksfestplatz aufgerufen, zu der nach Polizeiangaben 10 000 bis 12 000 Menschen gekommen waren. Die Polizei ordnet dieses Bündnis der “Querdenker”-Szene zu. Fast zeitgleich hatte die AfD in der Innenstadt zu einer Kundgebung mit den beiden Bundestag-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla aufgerufen, bei der die Polizei 2500 Menschen zählte. Als die AfD-Kundgebung beendet war, sahen Einsatzkräfte eine Frau mit einem Schild “Impfen macht frei”, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Bayern bewertet diesen Schriftzug als antisemitisch. Die Polizei nahm die Personalien auf und stellte das Schild sicher. Ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung sei eingeleitet worden, sagte der Polizeisprecher.

Auch gegen den Demonstranten mit dem Davidstern bei der Demonstration rund um den Volksfestplatz laufe ein solches. Bei dem zweiten Plakat, das wahrscheinlich ebenfalls bei der Großdemo zu sehen gewesen sei, liefen die Ermittlungen des Staatsschutzes noch.

Söder nennt Aufhebung der epidemischen Lage “Kardinalfehler”

Dienstag, 21. Dezember, 9.19 Uhr: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sich angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus für eine Wiederherstellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgesprochen. Deren Aufhebung Ende November sei ein “Kardinalfehler” gewesen, sagte Söder am Dienstag im Morgenmagazin der ARD. In der aktuellen Situation sei es “relativ absurd”, “zu sagen, es gäbe diese epidemische Lage nicht”. Nun mangele es an Flexibilität, um auf Entwicklungen in der Pandemie rasch reagieren zu können.

Es müsse auch dringend sichergestellt werden, dass in Deutschland genug Impfstoff zur Verfügung stehe, betonte Söder. Das Boostern müsse weitergehen. Der bayerische Ministerpräsident forderte zudem ein “rasches Signal für die Impfpflicht” von der Bundesregierung. Geklärt werden müssten ferner die Fragen, wie es im Januar mit den Schulen weitergehe und wann Genesene geboostert werden müssen, sagte er.

Bund und Länder beraten am Dienstag über mögliche weitere Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Regierungschefs und -chefinnen haben kurzfristig ein Treffen vereinbart, nachdem Experten wegen der neuen Virusvariante Omikron Alarm geschlagen hatten. Söder hatte der Bundesregierung bereits vorgeworfen, einen zu unklaren Kurs zu fahren und forderte dazu auf, die ausgelaufene epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder herzustellen. Dies ermögliche ein einfacheres und schnelleres Handeln in Notsituationen.

Inzidenzwert fällt auf 276,7

Dienstag, 21. Dezember, 6.57 Uhr: Die Inzidenz im Freistaat sinkt weiter. Am Dienstag meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 276,7 – am Vortag lag sie bei 285,2 und vor einer Woche noch bei 382,6. Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI 2153 beue Fälle in den vergangenen 24 Stunden, 87 Menschen starben im gleichen Zeitraum am oder mit dem Coronavirus.

Die höchsten erfassten Inzidenzwerte in Bayern haben die Stadt und Landkreis Coburg mit 612,1 und 600,7, die Stadt Schweinfurt (493,3) sowie die Kreise Kronach (476,2) und Unterallgäu (464,5). Nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin liegen am Dienstagfrüh 866 Covi-Patienten auf Intensivstationen in Bayern.

Testpflicht für Kinder im ÖPNV während der Ferien

Montag, 20. Dezember, 18.48 Uhr: Ungeimpfte Schüler ab sechs Jahren brauchen in den anstehenden Weihnachtsferien einen negativen Schnelltest, wenn sie den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) nutzen wollen. Das berichtete Antenne Bayern am Montag und verwies auf eine entsprechende Regelung. Im kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, dass Schüler nur außerhalb der Ferienzeit von der sogenannten 3G-Regel im öffentlichen Personenverkehr – also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete – ausgenommen sind. Das bayerische Gesundheitsministerium teilte dem Radiosender mit: Die Ausnahme, dass Schüler in den Ferienzeiten nicht als getestet gelten, sei erst “in letzter Minute durch Änderungsanträge der Ampelkoalition” in das Gesetz gekommen. Bayern habe auf die Ausgestaltung keinen Einfluss gehabt.

Grünen-Bundestagsabgeordneter Dieter Janecek aus München sagte dem Radiosender: “Gerade in ländlichen Räumen lässt sich das nur schlecht umsetzen, wenn Sie zum Beispiel erst zur Teststation fahren müssen und dafür einen Bus brauchen. An diese Regel sollte man nochmal rangehen”. Kinder unter zwölf Jahren sollten von einer Testpflicht im ÖPNV ausgenommen werden, sagte er. Kinder hätten in der Pandemie schon mehr als genug gelitten. Die Maßnahmen müssten so getroffen werden, dass Familien davon am wenigsten betroffen sind.

Verwaltungsgerichtshof: 2-G-Regel gilt nicht für Spielzeugläden

Montag, 20. Dezember, 16.03 Uhr: Spielzeugläden in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen damit auch nicht der 2-G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am vergangenen Freitag entschieden. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen wurden Ladengeschäfte “zur Deckung des täglichen Bedarfs”.

Wie der Verwaltungsgerichtshof am Montag mitteilte, hatte der Inhaber eines Spielwarengeschäfts einen Eilantrag hiergegen gestellt. Die Richter lehnten den Eilantrag als unzulässig ab – aber nur, weil der Kläger gar nicht betroffen sei. Denn die Staatsregierung hatte als Ausnahmen von der 2-G-Regel einerseits Läden der eindeutig notwendigen Grundversorgung wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken aufgezählt – andererseits aber auch Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe, die eindeutig nicht zur täglich notwendigen Grundversorgung gehören.

Für Kinder aber hätten Spielzeugläden – zumal in der Weihnachtszeit – mindestens dieselbe Bedeutung wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte, erklärten die Richterinnen und Richter nun. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2-G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen. Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) in Köln begrüßte die Entscheidung und forderte ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Weitere Spielwarenhändler in anderen Bundesländern prüften jetzt, ebenfalls Klage einzureichen. 2G und Lockdowns im Einzelhandel seien “ein Irrweg”, sagte BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. Händler würden aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit benachteiligt. So erwirtschafteten etwa Spielwarenhändler im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes.

Derzeit 68 Omikron-Fälle in Bayern bestätigt

Montag, 20. Dezember, 14.29 Uhr: Bayern will bei möglichen neuen Vorkehrungen im Kampf gegen die Omikron-Variante des Coronavirus nicht vorpreschen. Der Freistaat werde aber alle Maßnahmen mittragen, die gemeinsam von Bund und Ländern getroffen werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag nach einer Sitzung des CSU-Parteivorstandes in München. In Bayern seien derzeit 68 Omikron-Fälle bestätigt, es gebe 123 weitere Verdächstfälle. Bayern habe viele Maßnahmen bereits getroffen, die in anderen Bundesländern noch ausstünden.

Söder nannte die Schließung von Clubs und Discotheken als Beispiel. Weitere Schritte müssten auf der Grundlage der Aussagen von Experten einheitlich getroffen werden. Beispielsweise müsse auch geklärt werden, wie mit den Schulen umgegangen werden muss, sollte sich bewahrheiten, dass die Omikron-Variante sich stärker auch auf Kinder und Jugendliche niederschlage, sagte Söder. Er kündigte für Bayern an, die Impfzentren auch über die Weihnachtsfeiertage offen halten zu wollen. Auch in Arztpraxen solle möglichst weiter geimpft werden.

Er erwarte sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag auch eine klarere Einschätzung über die in Nachbarländern wie den Niederlanden oder Dänemark bereits getroffenen Maßnahmen, sagte Söder. Beide Nachbarn haben einen strikten Lockdown zum Schutz vor der deutlich ansteckenderen Omikron-Variante verhängt. Söder warf der Bundesregierung vor, einen zu unklaren Kurs zu fahren, und forderte dazu auf, die ausgelaufene epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder herzustellen. Dies ermögliche ein einfacheres und schnelleres Handeln in Notsituationen.

Einreise aus Großbritannien: PCR-Test für Bayern notwendig

Montag, 20. Dezember, 6.32 Uhr: Wegen der erneuten Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet gilt für Menschen, die aus der Region nach Bayern einreisen, eine verschärfte Testregel. “Für Einreisende aus Virusvariantengebieten reicht nach der bayerischen Allgemeinverfügung als Testnachweis ein bloßer negativer Antigentest nicht mehr aus”, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Sonntagabend. Sie müssten sich zusätzlich bei oder unverzüglich nach der Einreise mittels PCR-Test testen lassen und bräuchten einen entsprechenden Testnachweis.

Für Einreisende mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Bayern würden zusätzlich weitere solche Testungen an Tag 5 und Tag 13 der Quarantäne angeordnet. Diese Verschärfung galt den Angaben zufolge bislang nur bei Einreisen aus Südafrika und den dort angrenzenden Ländern. Sie werde nunmehr auf alle Virusvariantengebiete, also auch auf Einreisende aus Großbritannien, ausgedehnt.

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